Verkehrsbußgelder Bei Alkohol verstehen die Europäer keinen Spass
Wer in Deutschland gegen die Verkehrsregeln verstößt, darf sich als vergleichsweise harmloser Sünder fühlen. In anderen europäischen Ländern wird er eher wie ein Verbrecher behandelt.
Wer in Deutschland gegen die Verkehrsregeln verstößt, darf sich als vergleichsweise harmloser Sünder fühlen. In anderen europäischen Ländern wird er eher wie ein Verbrecher behandelt. Viele EU-Staaten bei Verkehrsdelikten verhängen schmerzhafte Strafen, zum Beispiel, wenn es um das Fahren unter Alkohol geht. Das zeigt der Blick in aktuelle Übersichten der Verkehrsclubs.
Von Katrin Brand, WDR-Hörfunkstudio Brüssel
Den Verkehrsclubs zufolge toleriert Frankreich zum Beispiel bis zu 0,5 Promille und steigt dann mit 750 Euro Strafe ein. Haftstrafen sind möglich. Finnland fordert bei der selben Promillegrenze wenigstens 15 Tagessätze des jeweiligen Verdienstes. Irland legt zwar mit 0,8 Promille die Messlatte beim Alkoholtest etwas höher, greift aber beim Bußgeld zu: Angetrunkene Iren zahlen mindestens 1270 Euro für ihr Vergehen.
Einige osteuropäische Länder wie Ungarn oder Tschechien fordern, dass nur absolut nüchtern gefahren werden darf. Wer es nicht tut, muss in Tschechien mit einer Strafe ab umgerechnet 890 Euro rechnen. Schweden lässt 0,2 Promille zu und berechnet ab 30 Tagessätze für den Verstoß gegen das Gesetz.
Hohe Strafen in Skandinavien
Auch zu schnelles Fahren wird bei unseren Nachbarn mitunter richtig teuer. 20 Stundenkilometer zu schnell? Das kostet in Deutschland derzeit bis zu 35 Euro. In Ungarn kostet es dagegen bis zu 240, in der Schweiz ab 110, in Schweden ab 260 und in Norwegen ab 395 Euro. Überhaupt sind die Skandinavier zusammmen mit der Schweiz, Frankreich und Italien die Länder, die Verkehrsvergehen nicht als Kavalierssdelikte sehen, sondern hoch bestrafen.
Das gilt auch fürs Telefonieren am Steuer. Selbst die notorisch dauertelefonierenden Italiener müssen eine Freisprechanlage besitzen, sonst kostet sie das Gespräch im Auto bis zu 137 Euro plus vier Punkte.
Verfolgung soll nicht an der Grenze haltmachen
All diese Regeln gelten natürlich auch für ausländische Autofahrer. Ob diese allerdings ihr Knöllchen jemals bezahlen müssen, ist eine ganz andere Geschichte. Zwar hat die Europäische Union schon vor zwei Jahren beschlossen, dass ihre Mitglieder ab 2007 ihre Knöllchen auch über die Grenzen hinweg eintreiben können. Doch bisher haben nur die allerwenigsten Staaten diesen Beschluss umgesetzt. Deutschland meldete im Frühjahr verfahrensrechtliche Bedenken an. Bis zum Ende des Jahres sollen diese Hürden aber aus dem Weg geräumt sein.