EU-Reformvertrag ratifiziert Frankreich ist die Nummer fünf von 27

Stand: 08.02.2008 02:43 Uhr

Als fünfter EU-Mitgliedsstaat hat Frankreich den Vertrag von Lissabon ratifiziert. Nach der Nationalversammlung stimmte auch der Senat mit großer Mehrheit zu. Die oppositionellen Sozialisten waren zuvor damit gescheitert, doch noch eine Volksabstimmung durchzusetzen.

Frankreich hat den Vertrag von Lissabon zur Reform der Europäischen Union angenommen. Nach der Nationalversammlung stimmte auch der Senat mit großer Mehrheit für das Vertragswerk. Die oppositionellen Sozialisten waren am Mittwochabend mit ihrem letzten Versuch gescheitert, eine neue Volksbefragung zu erzwingen. Ihr Antrag fand keine Mehrheit.

Frankreich ist nach Ungarn, Slowenien, Malta und Rumänien der fünfte EU-Staat, der den Reformvertrag ratifiziert. In 22 EU-Staaten steht die Ratifizierung noch aus, in Deutschland ist sie für Mai vorgesehen. Der Ratifizierungsprozess soll vor der nächsten Europawahl im Juni 2009 abgeschlossen sein.

Das grüne Licht aus Frankreich ist von großer Bedeutung: Vor 2005 war dort bei einer Volksabstimmung die vorgesehen EU-Verfassung abgelehnt worden. Dies hatte die Union in eine tiefe Krise gestürzt. Nun ist Frankreich der erste große Mitgliedsstaat, der den Vertrag ratifiziert.

Ratifizierung der EU-Reformen
Der auf dem Gipfeltreffen in Lissabon im Dezember 2007 unterzeichnete Vertrag zur Reform der Europäischen Union soll Anfang 2009 in Kraft treten. Bis dahin muss er von allen 27 Mitgliedstaaten der EU ratifiziert werden. Je nach nationalem Recht gibt es dafür unterschiedliche Verfahren. Bereits ratifiziert haben den Vertrag: Ungarn, Slowenien, Malta, Rumänien, Frankreich, Bulgarien, Polen, die Slowakei, Portugal, Dänemark, Österreich, Lettland, Litauen, Luxemburg, Finnland, Estland und Griechenland. In Deutschland wurde der Vertrag trotz der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat noch nicht ratifiziert. Das Bundesverfassungsgericht muss nach Klagen entscheiden, ob Bundespräsident Horst Köhler das Zustimmungsgesetz unterzeichnen darf. In den Niederlanden gab es am 5. Juni die Annahme im Unterhaus des Parlaments. Die für den Abschluss der Ratifizierung noch fehlende Zustimmung des Senats gilt als Formsache. In Tschechien hat die zweite Parlamentskammer ihre Abstimmung am 24. April verschoben. Dort soll erst das Verfassungsgericht über die Vereinbarkeit mit tschechischem Recht entscheiden.
Auch in Großbritannien, Schweden, Belgien, Spanien, Italien und Zypern stehen die Zustimmungen noch aus. Nach dem Nein der irischen Volksabstimmung ist aber vieles offen.