"Luftbrücke" für Reisende Wie kommen Reisende zurück?
Das Auswärtige Amt hat sich zu einem so noch nie dagewesenen Schritt entschieden: Eine weltweite Reisewarnung und eine Rückholaktion gestrandeter Deutscher im Ausland. Wie funktioniert das?
Ist es jetzt verboten, sich im Ausland aufzuhalten?
Nein. Zu einem Verbot im oder ins Ausland zu reisen, wäre das Auswärtige Amt gar nicht befugt. Es handelt sich um eine "Reisewarnung", die man eher wie eine dringende Empfehlung auslegen könnte. Die Behörde will allen Reisenden ermöglichen, selbst zu entscheiden, ob sie eine Reise antreten, beziehungsweise fortführen. Die Entscheidung muss am Ende jeder selbst treffen - und die Konsequenzen bedenken.
Was passiert, wenn man trotzdem (weiter) reist?
Es ist mit "starken und weiter zunehmenden drastischen Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr" und "weltweiten Einreisebeschränkungen, Quarantänemaßnahmen und der Einschränkung des öffentlichen Lebens in vielen Ländern" zu rechnen, schreibt das Auswärtige Amt zur Begründung der weltweiten Reisewarnung.
Weil schon jetzt Airlines ihren Betrieb einstellen oder Flüge streichen beziehungsweise einzelne Länder die Grenzen dicht machen, sind zahlreiche Deutsche im Ausland gestrandet. Für die startet die Behörde in den kommenden Tagen eine beispiellose Rückholaktion. Bundesaußenminister Heiko Maas sprach von einem "einmaligen Programm" und machte damit deutlich, dass es zu einem späteren Zeitpunkt deutlich schwieriger sein wird, nach Deutschland zurückzukehren.
Wer schon etwas gezahlt hat, kann das Geld zurückverlangen. Man sollte sich zur Klärung an den Veranstalter wenden. Für die Reiseunternehmen ist diese Situation gerade allerdings ebenfalls eine immense Belastung."
Dass es eine Neuauflage einer solchen staatlichen "Luftbrücke" geben wird, für Touristen, die sich womöglich später entscheiden zurückzukommen oder jetzt noch ausreisen, ist also nicht zu erwarten.
Grundsätzlich gilt aber: Jeder deutsche Staatsbürger hat ein Recht auf konsularischen Schutz im Ausland. Das heißt, wenn man im Ausland in Schwierigkeiten gerät, beispielsweise, weil der Reisepass geklaut wird, weil man verhaftet wird oder Opfer eines Verbrechens, helfen die jeweiligen Konsulate vor Ort weiter und organisieren im Notfall sogar eine Rückführung. Dieses Recht wird auch dann nicht verwirkt, wenn sich ein Reisender jetzt gegen eine Rückkehr entscheidet, heißt es aus dem Auswärtigen Amt.
Wie funktioniert die Rückholaktion?
Jeder, der momentan im Ausland reist, sollte sich in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amtes eintragen (www.diplo.de/elefand). Dann sollte man sich zunächst an seinen Reiseveranstalter oder seine Airline wenden, um zu prüfen, ob diese eine Rückreise nach Deutschland organisieren.
Nur, wer nicht unter zumutbaren Bedingungen nach Deutschland zurückkommen kann und tatsächlich gestrandet ist, kommt für eine Rückholung des Auswärtigen Amtes in Frage. Die Behörde klärt dann im Einzelfall, wer wann mit welchem Flug zurückkommen kann. Priorität haben momentan besonders betroffene Länder wie Marokko, die Dominikanische Republik, Ägypten, die Malediven und die Philippinen.
Ist eine Heimreise auf dem Landweg empfehlenswert?
Wer sich beispielsweise innerhalb Europas befindet und die Möglichkeit hat, auf dem Landweg zurückzureisen, sollte dies tun. Allerdings lassen nicht mehr alle EU-Länder Reisende durch. Vor Reiseantritt sollte man sich darüber genau informieren. An vielen europäischen Binnengrenzen gibt es zudem Grenzkontrollen, beispielsweise an den deutschen Grenzen zu Österreich, der Schweiz, Frankreich, Luxemburg und Dänemark.
Das bedeutet aber nicht, dass diese Grenzen wirklich zu sind. Heimreisende deutsche Staatsbürger können die Grenzen in der Regel passieren. Es sei denn, es liegen Symptome vor, die auf eine Covid-19-Erkrankung hinweisen. In diesem Fall werden die Gesundheitsbehörden hinzugezogen, die das weitere Vorgehen entscheiden.
Auch andere EU-Bürger oder Angehörige von Drittstaaten können aus triftigen Gründen nach wie vor einreisen (beispielsweise ärztliche Behandlungen, familiäre Todesfälle, Aufenthaltstitel in Deutschland). Die Entscheidung darüber liegt beim jeweiligen Beamten vor Ort.
Wer trägt die Kosten dieser Rückholaktion?
Das Auswärtige Amt will für die Rückholaktion 50 Millionen Euro bereitstellen. Das bedeutet aber nicht, dass ein durch die Behörde organisierter Rückflug für den einzelnen Reisenden kostenfrei ist. Es müsse zwar niemand in Vorleistung treten. Allerdings werden die Betroffenen einen im Konsulargesetz festgeschriebenen Anteil tragen müssen. Über die genaue Höhe könne man noch keine Auskunft geben.
Die Flüge werden über kommerzielle Airlines, beispielsweise die Lufthansa abgewickelt. Die Bundeswehr wird nach jetziger Planung nicht involviert sein.
Was gilt für beruflich Reisende?
Die Reisewarnung des Auswärtigen Amts gilt ausdrücklich für "nicht notwendige, touristische Reisen ins Ausland". Berufliche Reisen, die manchmal schlicht notwendig sind, weil sie sonst zu viele negative wirtschaftliche Konsequenzen hätten, sind davon ausgenommen.
Aber auch hier gilt: Jedes Unternehmen und jeder Einzelne sollte kritisch überprüfen, ob die geplante Reise ins Ausland derzeit wirklich notwendig ist oder nicht verschoben werden kann. In jedem Fall sollte man sich aber vor Reiseantritt bei der konsularischen Vertretung des Reiselandes über aktuelle Einreise- und mögliche Quarantänebestimmungen und Einreisesperren informieren.
Wie viele Reisende müssen zurückgeholt werden?
Darüber hat das Auswärtige Amt derzeit noch keinen Überblick. Man müsse abwarten, wie viele sich in den kommenden Tagen in der Krisenvorsorgeliste registrieren. Auch dann wird erst klar werden, wie viele Flüge es braucht und wie lange das dauert. Die Gestrandeten würden "im Laufe der nächsten Tage" zurückgeholt, sagte Maas. Er bat aber auch um Geduld: "Wir bitten um Verständnis, auch wenn wir alles Menschenmögliche tun, dass wir nicht in jedem Fall eine 24-Stunden-Lösung vorhalten können."