![Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof steht auf einem Schild am Eingang zum Gebäude der Bundesanwaltschaft. | dpa Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof steht auf einem Schild am Eingang zum Gebäude der Bundesanwaltschaft.](https://images.tagesschau.de/image/66aa78be-0370-4100-8c3a-76de649005bb/AAABiSoL2D4/AAABkZLrr6A/original/generalbundesanwalt-schild-102.jpg)
Anschlag auf Demonstranten Wer ermittelt zur Tat in München?
Nach dem Anschlag auf eine Gewerkschaftsdemonstration in München hat der Generalbundesanwalt die Ermittlungen übernommen. Woran liegt das und wer ist wofür zuständig? Ein Überblick.
Wird in Deutschland eine Straftat begangen, sind bei den Ermittlungen drei unterschiedliche Akteure beteiligt. Die Staatsanwaltschaft, die Polizei und die Gerichte.
Die Landesbehörden
Zunächst sind immer die Behörden vor Ort zuständig. Denn: Justiz ist grundsätzlich Ländersache. Die am Tatort zuständigen Staatsanwältinnen und Staatsanwälte leiten also ein Ermittlungsverfahren ein und ermitteln mithilfe der Polizei. In München war deshalb zunächst die "Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus" bei der Generalstaatsanwaltschaft München für die Ermittlungen zuständig.
Die Leiterin der Zentralstelle, Gabriele Tilmann, gab auch erste Ermittlungsergebnisse bekannt und sagte am Freitag, nach derzeitigem Ermittlungsstand würde sie sich "schon trauen, von einer islamistischen Tatmotivation zu sprechen". Inzwischen hat der Generalbundesanwalt die Ermittlungen übernommen.
Der Generalbundesanwalt
Der Generalbundesanwalt ist die oberste Strafverfolgungsbehörde des Bundes und immer dann für die Ermittlungen zuständig, wenn der Anfangsverdacht besteht, dass eine terroristische Vereinigung hinter einer Straftat steckt. Bei möglichen Einzeltätern kann er den Fall wegen "besonderer Bedeutung" an sich ziehen, wenn die Tat gegen den Staat und seine Werte richtet. In einer Pressemitteilung erklärte die Bundesanwaltschaft die Übernahme für die Tat von München so:
Es besteht der Verdacht, dass die Tat religiös motiviert war und als Angriff auf die freiheitliche demokratische Grundordnung zu verstehen ist. Damit ist sie geeignet, die innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen.
"Ermitteln" bedeutet konkret, dass der Generalbundesanwalt (GBA) zum Beispiel Durchsuchungen in Auftrag gibt, Haftbefehle beantragt oder den Aufruf zur öffentlichen Fahndung herausgibt. Weil bei den Begrifflichkeiten oft etwas durcheinander geht - es gibt zwei richtige Bezeichnungen für die Behörde: "Der Generalbundesanwalt", oder "Die Bundesanwaltschaft". Nicht richtig ist die Mischung "Generalbundesanwaltschaft". Der Titel "Generalbundesanwalt" ist zudem auch die Bezeichnung des Behördenleiters. Generalbundesanwalt ist Jens Rommel, seine Behörde sitzt in Karlsruhe.
![Generalbundesanwalt Rommel | dpa Jens Rommel](https://images.tagesschau.de/image/8a0f68a4-bdec-442f-a6e7-ad6a73e31e7d/AAABlIKqhHY/AAABkZLlUbs/16x9-960/rommel-110.jpg)
Generalbundesanwalt Rommel
Das Bundeskriminalamt
Das Bundeskriminalamt (BKA) hat die Rolle der Polizei inne. Der Generalbundesanwalt kann das Bundeskriminalamt mit der Durchführung der Ermittlungen beauftragen. Das ist ein typischer Ablauf, wenn es um die Ermittlungen in Sachen Terrorismus geht. BKA-Präsident ist Holger Münch.
Das BKA wertet zum Beispiel Spuren aus und führt mögliche Durchsuchungen vor Ort aus. Das BKA arbeitet dabei mit den Landeskriminalämtern zusammen, bei konkreten Maßnahmen auch mit Spezialeinheiten wie der GSG-9. Manchmal werden aber auch bestimmte Landeskriminalämter von der Bundesanwaltschaft direkt beauftragt. So hat der Generalbundesanwalt in der Pressemitteilung zur Übernahme bekannt gegeben, dass die kriminalpolizeilichen Untersuchungen vom Bayerischen Landeskriminalamt fortgeführt werden.
Der Ermittlungsrichter
Ist ein mutmaßlicher Täter festgenommen worden, so muss er bis zum Abschluss des nächsten Tages dem zuständigen Ermittlungsrichter vorgeführt werden. Weil bis zum frühen Freitagabend noch die Generalstaatsanwaltschaft in München zuständig war, wurde der Täter dem Ermittlungsrichter am Amtsgericht München vorgeführt. Der hat den Haftbefehl unter anderem wegen des Verdachts des versuchten Mordes in 39 Fällen erlassen und die Untersuchungshaft angeordnet.
Durch die Übernahme der Bundesanwaltschaft ist nun der Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe zuständig. Das Amt wird von mehreren BGH-Richterinnen und -Richtern ausgeübt.
Die Bundesanwaltschaft wird nun sicher irgendwann in den nächsten Tagen einen neuen Haftbefehl bei dem jetzt zuständigen Ermittlungsrichter beantragen. Der mutmaßliche Täter wird dann nach Karlsruhe gebracht. Nach der Vorführung wird der Ermittlungsrichter am BGH den Haftbefehl in aller Regel umstellen, also einen neuen Haftbefehl erlassen und die Fortdauer der Untersuchungshaft anordnen.
Für die Untersuchungshaft werden Beschuldigte nicht in einem speziellen Gefängnis in Karlsruhe untergebracht, sondern auf Justizvollzugsanstalten im ganzen Bundesgebiet verteilt. Auch für bestimmte Maßnahmen braucht eine Staatsanwaltschaft die Genehmigung des Ermittlungsrichters. Zum Beispiel für einen Durchsuchungsbeschluss.
Wie geht es jetzt weiter?
Die Bundesanwaltschaft wird jetzt die Ermittlungen aus Bayern weiterführen, weitere Beweismittel suchen und auswerten. Durchsuchungen vor Ort haben schon stattgefunden, sicher gibt es auch weitere Vernehmungen mit dem Beschuldigten, wenn der dazu bereit ist.
Nach Abschluss der Ermittlungen erhebt die Bundesanwaltschaft Anklage beim in Bayern zuständigen Gericht für Staatsschutzsachen. Das ist das Oberlandesgericht München. Dort würde dann der Prozess stattfinden.