Berlin: Menschen warten in der Anlaufstelle für Flüchtlinge aus der Ukraine auf dem Hauptbahnhof.
Überblick

Geflüchtete aus der Ukraine Das haben Bund und Länder beschlossen

Stand: 17.03.2022 19:03 Uhr

Eine schnelle Registrierung und Verteilung der Geflüchteten, unmittelbare Arbeitsmöglichkeiten und Zugang zu Integrationskursen: Was Bund und Länder auf dem Gipfel beschlossen haben - und welcher Punkt vertagt wurde.

Das Thema Corona wurde beim Bund-Länder-Treffen zwar heftig diskutiert, Beschlüsse gab es allerdings keine. Einigungen gab es hingegen bei der Koordinierung der Flüchtlingspolitik. Viele der Punkte bleiben jedoch vage und beschränken sich auf Absichtserklärungen.

Verteilung und Unterbringung

Die Innenministerinnen und Innenminister von Bund und Ländern sollen die bundesweite Koordinierung der Verteilung Geflüchteter verbessern, heißt es in dem Beschlusspapier. Der Bund soll bei der Verteilung "eine stark koordinierende Funktion" einnehmen. Als Beispiele werden Transporte, Verteilentscheidungen und Informationsangebote angeführt. Hintergrund ist, dass Geflüchtete frei wählen können, wo sie sich aufhalten wollen. Der Bund soll "umfassende Lageberichte und technische Unterstützung" bereitstellen. Die Verteilung soll nach dem Königsteiner Schlüssel erfolgen. Die Unterbringung soll beschleunigt werden. Der Bund will deshalb Abweichungen von bauplanungsrechtlichen Standards ermöglichen, heißt es.

Maßnahmen zur Integration

Die bereits bestehenden Integrationsmaßnahmen wie etwa integrations- und berufsbezogene Deutschkurse sollen für die Ukraine-Geflüchteten geöffnet werden. "Ein zentrales Erfolgskriterium bei der Arbeitsmarktintegration ist der zeitnahe Zugang der Geflüchteten zu kostenfreien Sprachkursen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge", heißt es in dem Beschluss. Der Bund soll dies gewährleisten.

Arbeitsmöglichkeiten der Geflüchteten

Geflüchtete aus der Ukraine erhalten eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland - damit sollen sie auch unmittelbar eine Arbeit in Deutschland aufnehmen können. "Die Ausländerbehörden erlauben entsprechend des Rundschreibens des Bundesministeriums des Innern und für Heimat bei Erteilung der Aufenthaltserlaubnis die Erwerbstätigkeit ausdrücklich", heißt es in dem Beschluss. Der Bund soll die Programme und Angebote anpassen, die sich mit Spracherwerb, Aufnahme von Erwerbsarbeit, Kinderbetreuung und Beratung von Geflüchteten und ihren Familien beschäftigen. Die Angebote sollen in dem zentralen Hilfeportal "Germany 4 Ukraine" zusammengefasst werden.

Onlineportal für Geflüchtete
Das Bundesinnenministerium will mit einem neuen Onlineportal die Hilfe für Geflüchtete aus der Ukraine verbessern. Die Internetseite www.Germany4Ukraine.de solle "eine vertrauenswürdige, sichere, digitale Anlaufstelle mit den wichtigsten ersten Infos nach ihrer Ankunft in Deutschland" sein, teilte das Ministerium zum Start des Portals mit.

Die Informationen sind auf Ukrainisch, Russisch, Englisch und Deutsch verfügbar. Zu finden sind unter anderem Informationen zur Unterbringung, medizinischen Versorgung, Arbeitserlaubnis, Aufenthaltsrecht, Schulbesuch und Studium sowie zahlreiche weitere Antworten auf häufige Fragen von Geflüchteten.

Registrierung

"Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder halten es für unerlässlich, die Ankommenden rasch und unkompliziert zu registrieren", heißt es in dem Papier. Bund und Länder sollen die Registrierung über das Ausländerzentralregister sicherstellen. Der Bund soll dies personell und materiell unterstützen, das Registrierungsverfahren soll beschleunigt werden.

Schulen

Ukrainische Kinder und Jugendliche sollen schnell in die Schulen und Hochschulen aufgenommen werden, die schulpsychologische Beratung und Begleitung soll sichergestellt sein. Dies gilt auch für Kinderbetreuungsangebote. Die Versorgung für Waisenkinder und ihre Betreuerinnen und Betreuer sowie unbegleitete und begleitete Minderjährige werde ebenso sichergestellt. Eine Koordinierung soll auf Bundesebene durch eine zentrale Anlaufstelle erfolgen.

Gesundheit

Geflüchtete haben einen Anspruch auf Gesundheitsversorgung. Sie erhalten einen Corona-Test, zudem besteht ein Impf-Anspruch. Die Behandlung von Erkrankten und Verletzten aus der Ukraine in Krankenhäusern wird über das sogenannte Kleeblattverfahren organisiert. Es wird vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe mit dem Gemeinsamen Melde- und Lagezentrum von Bund und Ländern koordiniert.

Finanzierung

Die Finanzierungsfragen sind offenbar noch nicht geklärt und wurden vertagt. Die Bundesregierung bekannte sich generell zu einer "Mitverantwortung auch bei der Finanzierung". Der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Hendrik Wüst betonte nach dem Treffen: "Alleine werden das unsere Kommunen nicht stemmen können."

Im Beschluss heißt es, dass eine Arbeitsgruppe zeitnah einen Lösungsvorschlag erarbeiten soll. Er soll bis zur nächsten Sitzung am 7. April vorliegen. "Dabei sollen insbesondere die Themen Kosten der Unterbringung, Kosten der Hilfen zum Lebensunterhalt und Fragen der individuellen Leistungserbringung, Hilfen für besonders vulnerable Gruppen sowie Fragen der Bundesbeteiligung auch an den Kosten der Integration in Kindertagesbetreuung, Schule und Arbeitsmarkt verhandelt und im Ergebnis ein Gesamtfinanzierungskonzept erarbeitet werden", heißt es.

Philipp Eckstein, Philipp Eckstein, ARD Berlin, 17.03.2022 19:29 Uhr

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete tagesschau24 am 17. März 2022 um 17:00 und um 18:00 Uhr.