Coronavirus-Lockerungen Auch Bayern macht wieder auf
Nun hat auch Bayern Lockerungen angekündigt - schrittweise, aber umfassend: Die Ausgangsbeschränkungen werden aufgehoben, nach und nach sollen Gaststätten wieder öffnen. Ähnliche Beschlüsse gibt es auch in anderen Bundesländern.
Bisher war es eher der Norden Deutschlands, der bei der Lockerung der Anti-Corona-Maßnahmen voran ging - nun zieht auch das stark von der Pandemie betroffene Bayern nach. Das Kabinett beschloss eine schrittweise und weitreichende Lockerung der strengen Einschränkungen. "Jetzt ist der richtige Zeitpunkt für ein vorsichtiges Öffnen. Die Erfolge sind eindeutig", sagte Ministerpräsident Markus Söder nach der Kabinettssitzung.
So werden die bisher geltenden Ausgangsbeschränkungen aufgehoben - gewisse Kontaktbeschränkungen und ein Verbot von Menschenansammlungen im öffentlichen Raum bleiben aber bestehen. Ab Mittwoch ist es erlaubt, eine Person außerhalb des eigenen Hausstands und auch enge Familienangehörige zu treffen oder auch zu besuchen.
Eine konkrete Perspektive gibt es nun auch für Hotels und Gaststätten: Sie dürfen noch vor Pfingsten schrittweise wieder öffnen. Für Außenbereiche von Gaststätten - also auch Biergärten - gilt das ab dem 18. Mai, für Speiselokale im Innenbereich ab dem 25. Mai, für Hotels ab dem 30. Mai. Schon ab kommenden Montag dürfen außerdem alle Geschäfte wieder öffnen, also auch die größeren. Die bisherige Beschränkung auf eine Verkaufsfläche von maximal 800 Quadratmetern entfällt.
Kita-Öffnungen noch unklar
Ebenfalls ab Montag sollen die Schulen schrittweise für immer mehr Jahrgänge wieder öffnen. Am 11. Mai sollen zunächst die Jahrgänge zurück an die Schulen dürfen, die im kommenden Jahr ihren Abschluss machen, sowie die Viertklässler an den Grundschulen. Nach den Pfingstferien Mitte Juni soll es wieder Präsenzunterricht für alle Schüler und alle Altersklassen geben. Abschlussklassen dürfen seit Ende April wieder die Schule besuchen.
Wann wieder alle Kindergärten und Kitas öffnen, ist noch unklar. Ab kommenden Montag dürfen aber bestimmte Kinderbetreuungseinrichtungen wieder öffnen. Spielplätze dürfen in Bayern an diesem Mittwoch wieder freigegeben werden, ab kommenden Montag können auch Zoos, botanische Gärten, Museen, Bibliotheken, Galerien, Ausstellungen und Gedenkstätten wieder öffnen. Das strikte Corona-bedingte Besuchsverbot in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen wird gelockert. Ab kommendem Montag sollten zudem bestimmte kontaktlose Einzel-Sportarten wieder erlaubt werden - etwa Tennis, Leichtathletik, Golf und Segeln.
In Bayern sind laut Söder aktuell nur noch rund 6400 Menschen am Coronavirus erkrankt. Alleine im Vergleich zur vergangenen Woche habe sich die Zahl der Erkrankten halbiert. Das bayerische Konzept sei mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) abgestimmt.
Lockerungen auch in Mecklenburg-Vorpommern
Zuvor war bereits bekannt geworden, dass auch Mecklenburg-Vorpommern die Maßnahmen lockern will: Das Tourismusland öffnet ebenfalls wieder seine Gaststätten und beendet noch vor Pfingsten das mehrwöchige Einreiseverbot für auswärtige Touristen. "Die Lockerungen in den letzten 14 Tagen haben gut funktioniert, die Infektionslage ist weiter stabil", sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD).
Die Gaststätten im Land sollen vom Samstag an von 6 bis 21 Uhr unter strikten Hygieneauflagen und mit maximal sechs Erwachsenen je Tisch für Einheimische öffnen dürfen. Kellner und Servicepersonal sollen Masken tragen, Gäste aber nicht. Am 18. Mai sollen auch Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen für Einheimische öffnen, zum 25. Mai soll dann das seit Mitte März geltende Einreiseverbot für Touristen aus anderen Bundesländern aufgehoben werden. Damit wäre nach dem verpassten Ostergeschäft Pfingsturlaub von Ende Mai an der Ostsee oder in der Mecklenburgischen Seenplatte wieder für alle Bundesbürger möglich. Den Hotels ist aber zunächst nur die Vermietung von maximal 60 Prozent ihrer Bettenkapazitäten erlaubt.
Hamburg öffnet Spielplätze
Auch der Hamburger Senat beschloss weitere Lockerungen. So dürfen Spielplätze am Mittwoch unter Auflagen wieder öffnen, wie Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) mitteilte. Auch Gottesdienste und Besuche in Museen, Zoos und botanischen Gärten sind dann wieder möglich. Der Senat setzt damit die Vereinbarungen von Bund und Ländern aus der vergangenen Woche konkret um. Lockerungen gibt es beim Individualsport, die Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Leben bleiben aber vorerst weitgehend bestehen. Restaurants und Kneipen bleiben noch geschlossen. Tschentscher hatte zuvor für ein weiteres gemeinsames Vorgehen von Bund und Ländern geworben.
Treffen von Bund und Ländern
Morgen treffen sich Kanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder erneut. Kita, Schule und Sport stehen im Fokus der Beratungen, der Gastronomie soll eine Perspektive aufgezeigt werden. Mehrere Bundesländer sind bereits mit Lockerungen vorgeprescht, die über die bisherigen Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern hinausgehen. So haben auch Sachsen-Anhalt und Niedersachsen angekündigt, die Kontaktbeschränkungen zu lockern. Der niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil sprach sich in den tagesthemen aber für ein bundesweites Konzept aus.
Obergrenze bei Neuinfektionen entscheidend?
Die "Bild" berichtet unterdessen von einem vertraulichen Konzept, das Kanzleramtsminister Helge Braun (CDU) mit den Ländern beraten habe. Demnach will die Bundesregierung eine weitere Lockerung der Auflagen von einer Obergrenze bei Neuinfektionen abhängig machen: Einschränkungen der Lockerungen sollten zurückgenommen werden, wenn ein Landkreis innerhalb von sieben Tagen mehr als 35 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner zu verzeichnen habe. Dieser Landkreis müsse dann zu den strengen Auflagen zurückkehren, die bis zum 20. April in Kraft waren.
Dies würde bedeuten, dass Einrichtungen, die nach diesem Stichtag geöffnet haben, wieder schließen müssten - so etwa Schulen, Frisörsalons und Teile des Einzelhandels. Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen würden wieder in Kraft treten. Dies solle nicht gelten, wenn die Infektionen nur an einem Ort - etwa in einem Seniorenheim - auftreten. Das Bundeskanzleramt wollte den Bericht bisher weder bestätigen noch dementieren.