Schulschwänzen vor Ferienbeginn Mit welchen Folgen müssen Eltern rechnen?
Mit den Kindern in den Urlaub fliegen, obwohl die Ferien noch nicht begonnen haben - zumindest einige Eltern tun das, um die Reisekosten zu drücken. Welche Folgen hat das unerlaubte Fehlen?
Schulpflichtige Kinder steigen mit ihren Eltern während der Unterrichtszeit in den Ferienflieger, und in Bayern startet die Polizei eine Razzia dagegen. Warum eigentlich - sind die Fälle so zahlreich geworden?
Das lässt sich schwer nachprüfen, weil es keine Meldepflicht für unerlaubtes Fehlen um die Ferienzeit herum gibt. Die Fehlzeiten werden von den betreffenden Schulen festgehalten, müssen aber an keine Behörde weitergeleitet werden.
Nach Einschätzung von Daniel Kölle, Pressesprecher des Bildungsministeriums in Nordrhein-Westfalen gab es dieses Phänomen schon immer. Auch das Kultusministerium in Bayern will nicht von einem Trend sprechen. "Die Zahlen werden nicht zentral erfasst", erklärte Pressesprecherin Julia Graf.
Warum hat die Polizei in Bayern dann eine Razzia an Flughäfen durchgeführt, um Schulschwänzer zu schnappen? Haben die nichts Besseres zu tun?
Die Polizei ist eingeschritten, weil die Verletzung der Schulpflicht kein Kavaliersdelikt ist. Laut Handbuch der Kultusministerkonferenz für Schulrecht muss Schulschwänzen Folgen haben, "selbst wenn Schüler nur an einem Tag den Unterricht unentschuldigt versäumen , (...) kurz vor oder nach den Schulferien, wegen eines vorteilhaften Pauschalangebots der Reiseveranstalter für die Urlaubsreise der Familie." Wie genau die Folgen für Schüler und Eltern aussehen, ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich.
In welchen Fällen können Eltern ihren Nachwuchs unbedenklich vom Unterricht befreien?
Erstens im Krankheitsfall. Dann benötigt die Schule aber ein ärztliches Attest - und die Eltern einen wirklich guten Grund, zum Beispiel bei medizinischen Sonderfällen.
Zweitens können Kinder dem Unterricht bei familiären Anlässen fernbleiben. Das wären dann etwa Hochzeiten, Todesfälle und religiöse Festivitäten. In dem Fall müssen die Eltern bei der Schule einen formlosen Antrag stellen.
Drittens können schulpflichtige Kinder und Jugendliche vom Unterricht befreit werden, um an künstlerischen oder Sportwettbewerben teilzunehmen. Auch hierfür müssen die Eltern einen formlosen Antrag stellen.
Die Verletzung der Schulpflicht ist kein Kavaliersdelikt - so steht es im Handbuch für Schulrecht der Kultusminister.
Wer bewilligt diese Anträge?
Die Anträge bewilligen in der Regel die Klassenlehrer. In Zweifelsfällen leiten die Klassenlehrer die Anträge an die Schulleitung weiter.
Welche Konsequenzen müssen Eltern fürchten, die mit ihren Kindern ohne ärztliches Attest oder ohne bewilligten Antrag außerhalb der Ferienzeiten verreisen?
Auch das ist je nach Bundesland und Fall unterschiedlich. Grundsätzlich begehen Eltern, die ihre Kinder unerlaubt vom Unterricht entfernen, eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. In Nordrhein-Westfalen etwa beträgt die maximale Höhe einer solchen Geldbuße 5000 Euro. In Baden-Württemberg die Schule zu schwänzen, ist da vergleichsweise günstiger: Dort beträgt die Geldbuße maximal 1000 Euro. In besonders schweren Fällen kann die Schule den Fall auch der Schulaufsichtsbehörde, dem Jugendamt oder der Polizeibehörde melden.
Was können Eltern tun, wenn sie den Bußgeldbescheid erhalten haben?
Sie können innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung bei der Behörde Einspruch einlegen. Nimmt die Behörde den Bescheid nicht zurück, entscheidet das Amtsgericht. Bei Jugendlichen und Heranwachsenden entscheidet der Jugendrichter.
Können Schulpflichtverstöße auch strafrechtlich verfolgt werden?
In besonders schweren Fällen ja, und zwar in folgenden Bundesländern: Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und dem Saarland. Dort kommt sogar eine Bestrafung des Schulpflichtigen selbst in Betracht - eine umstrittene Maßnahme; schließlich kann der Schüler dann ja erst recht nicht mehr zum Unterricht erscheinen.
Wie sieht die Strafverfolgung in diesen Bundesländern konkret aus?
Zunächst einmal setzt sie einen Antrag der Schulbehörde voraus. Das Gericht kann dann - auf Antrag der Staatsanwaltschaft - durch Strafbefehl eine Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen und durch Urteil am Schluss der Hauptverhandlung sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten aussprechen.
Können schulpflichtige Kinder auf dem Weg in die unerlaubt frühen Schulferien auch gezwungen werden, in die Schule zurückzukehren?
Ja, das ist möglich. Zwang darf aber erst angewendet werden, wenn auf die betreffenden Schüler und ihre Eltern nicht mehr durch Argumente eingewirkt werden kann. Dafür müsste sich die Schule beim zuständigen Jugendamt absichern. Die Maßnahme selbst wird dann von der zuständigen Polizeibehörde durchgeführt.
Warum eigentlich hat Bayern die Polizei an die Flughäfen geschickt? Die Bundespolizei kontrolliert doch sowieso die Ausweise der schulpflichtigen Kinder.
Ja, aber sofern die schulpflichtigen Kinder im Beisein ihrer Eltern vor Ferienbeginn Deutschland verlassen möchten, besteht für die Bundespolizei keine rechtliche Möglichkeit, die Ausreise nach den Bestimmungen des Passgesetzes zu untersagen.
Einzige Ausnahme: Im Falle von alleinreisenden Minderjährigen. Da vergewissern sich die Grenzbehörden, dass diese das Bundesgebiet nicht gegen den Willen und ohne Wissen der Sorgeberechtigten verlassen wollen. Sollten die Eltern von der beabsichtigten Ausreise ihres Nachwuchses nichts gewusst haben, werden die Ausflügler nach den Bestimmungen des Bundespolizeigesetzes vorläufig in Obhut genommen.