Landgericht Karlsruhe dm darf Produkte nicht als "klimaneutral" bewerben
Die Drogeriemarktkette dm muss bei ihren Eigenmarken künftig auf Labels wie "klimamaneutral" oder "umweltneutral" verzichten. Es würden damit Erwartungen erweckt, die die Produkte nicht erfüllten, urteilte das Landgericht Karlsruhe.
Die Drogeriemarktkette dm darf Produkte wie Flüssigseife, Sonnenmilch oder Cremedusche ihrer Eigenmarke nicht als "klimaneutral" bezeichnen. Das entschied das Landgericht Karlsruhe. Auch der Begriff "umweltneutral" solle nicht auf der Verpackung von Spülmittel stehen. Damit hatte eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) Erfolg.
Die Umwelthilfe hatte auf den Produkten unter anderem Hinweise vermisst, worin die Klima- oder Umweltneutralität genau besteht und kritisiert, dass Belastungen für die Umwelt durch das Produkt nicht "eins zu eins" kompensiert würden. Zudem hatte die DUH der Drogeriemarktkette Verbrauchertäuschung vorgeworfen.
Versprechen würden nicht eingelöst
Zur Begründung erklärte das Gericht, dass das Versprechen eines klimaneutralen Produkts nicht eingelöst werden könne. Die Treibhausgase, die bei der Produktion entstünden, sollten durch Zahlungen für bestimmte Projekte etwa zum Waldschutz kompensiert werden. Das hielt das Gericht aber nicht für ausreichend: CO2 bleibe deutlich länger in der Atmosphäre als die entsprechenden Waldprojekte liefen.
Außerdem liefere dm Verbraucherinnen und Verbrauchern nicht genügend Informationen zum Verständnis des Begriffs, erklärte das Gericht. Diese fänden sich auf zwar einer Internetseite - doch schon der Aufdruck auf der Verpackung müsse erkennen lassen, dass es eine solche Seite gibt. Bei zwei der Produkte sei das nicht der Fall gewesen.
dm will neues Siegel einführen
dm hat nach eigenen Angaben bereits vor Monaten entschieden, auf das Label "klimaneutral" zu verzichten. Diese Produkte würden derzeit "abverkauft". Weil man einen umweltverträglichen Konsum ermöglichen wolle, habe man die Produktserie "Pro Climate" eingeführt, die mehr als 100 Artikel umfasse. Diese würden nun das neue Siegel "umweltneutral handeln" erhalten.
"Meilenstein für den Verbraucherschutz"
Umwelthilfe-Geschäftsführer Jürgen Resch nannte das Urteil einen "Meilenstein für den Verbraucherschutz". Die Deutsche Umwelthilfe fordere ein generelles Verbot von "irreführenden Werbeaussagen", die behaupteten, Produkte, Unternehmen oder Dienstleistungen seien "klimaneutral".
Die DUH hat außerdem über 20 Unternehmen wegen der Verwendung des Etiketts "Klimaneutralität" verklagt, weil überprüfbare Informationen zu Zahlungen, Projekten und tatsächlicher Klimawirkung für Verbraucher teils nicht erhältlich oder nachvollziehbar seien.
(Az. 13 O 46/22 KfH)