AfD-Politiker und Richter Jens Maier Auf ganzer Linie gescheitert
Der frühere AfD-Bundestagsabgeordnete Maier sieht sich ungerecht behandelt, weil er nicht in sein Amt als Richter zurückkehren konnte. Doch der Bundesgerichtshof bestätigte heute: Das Richterdienstgericht hat keine Fehler gemacht.
Jens Maier war Obmann im mittlerweile offiziell aufgelösten "Flügel" der AfD in Sachsen. Der sächsische Verfassungsschutz betrachtet ihn als Rechtsextremisten. Unter anderem wegen solcher Aussagen: Migration sei die "Herstellung von Mischvölkern", die NS-Aufarbeitung ein "Schuldkult" und der rechtsextreme Massenmörder Anders Breivik nur ein Verzweifelter wegen so vieler "Kulturfremder".
Wegen solcher Aussagen hat das sächsische Justizministerium Maiers Versetzung in den Ruhestand beantragt. "Uns ist es wichtig, mit dieser Ruhestandsversetzung die Justiz zu schützen, dass Extremistinnen und Extremisten keinen Platz auf der Richterbank haben und kein Recht sprechen, weil das für uns elementar ist für das Vertrauen der Bevölkerung in die Integrität der Rechtsprechung", sagt Alexander Melzer, Pressesprecher des Justizministeriums in Sachsen.
Das Richterdienstgericht in Leipzig hatte Ende 2022 bestätigt, dass Maier in den Ruhestand versetzt werden kann. Dagegen hatte Maier in Karlsruhe vor dem Bundesgerichtshof geklagt. In der Verhandlung meldete sich Maier persönlich zu Wort. Was er gesagt haben soll, stimme alles so nicht. Vor allem die Presse würde ein verzerrtes Bild wiedergeben.
BGH sieht keine Fehler beim Dienstgericht
Der BGH ist dem heute nicht gefolgt. Maiers Klage scheiterte auf ganzer Linie. Das Richterdienstgericht in Leipzig habe keine Fehler gemacht, so die Karlsruher Richterinnen und Richter.
Der Vorsitzende Richter Rüdiger Pamp nannte die Voraussetzungen einer Versetzung in den Ruhestand. Das Verhalten eines Richters müsse das Vertrauen in die Rechtspflege schwer beeinträchtigen:
Davon muss unter anderem dann ausgegangen werden, wenn das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Person des Richters oder in seine Amtsführung in so hohem Maße Schaden genommen hat, dass seine Rechtsprechung nicht mehr glaubwürdig erscheint und durch sein Verbleiben in dem ihm anvertrauten Amt zugleich das öffentliche Vertrauen in eine unabhängige und unvoreingenommene Rechtspflege beseitigt oder gemindert würde.
Genau das sei bei Maier der Fall. Dieser sei Mitglied des rechtsextremen "Flügels" der AfD gewesen. Der sei zwar offiziell aufgelöst, als "Haltungsgemeinschaft" innerhalb der AfD aber immer noch aktiv.
Schwerer Schaden für das Ansehen der Justiz
Es handle sich um einen Zusammenschluss, "dessen Politikkonzept insbesondere auf die permanente Verächtlichmachung demokratischer Institutionen, die Abschaffung des Parlamentarismus, die Etablierung einer völkischen Gesellschaftsordnung mit einem ethnokulturell homogenen Staatsvolk, die pauschale Ausgrenzung, Verächtlichmachung und Rechtlosstellung von Migranten, Muslimen und politisch Andersdenkenden abzielt".
Die öffentliche Wahrnehmung von Maier als Rechtsextremist sei eine Folge seiner eigenen Verhaltensweisen und nicht von künstlicher Empörung in den Medien. Äußerungen wie "Schuldkult" für die NS-Aufarbeitung würden dazu beitragen. Auf Twitter habe er sich selbst als "AfD-Richter" bezeichnet. Das führe zu dem Eindruck, dass er nicht unabhängig sei. Wenn er weiter Recht sprechen würde, müsste man die Sorge haben, dass es zu einem schweren Schaden für das Ansehen der Justiz komme.
Dass einige von Maiers Äußerungen in einen Zeitraum fielen, in dem er Mitglied des Deutschen Bundestages war, spreche nicht gegen seine Versetzung in den Ruhestand. Denn die fraglichen Äußerungen habe er nicht im Parlament, sondern außerhalb gemacht.
Maier droht der Verlust seiner Richterbezüge
Alexander Melzer, der Sprecher des sächsischen Justizministeriums, begrüßte das Urteil. Jetzt sei es wichtig, sich auf das zweite Verfahren gegen Maier zu konzentrieren. Man habe die Disziplinarklage erhoben, um letzte Verbindungen "zwischen der sächsischen Justiz und dem betreffenden Richter" zu beenden.
Ziel des Sächsischen Justizministeriums ist es nun, Maier mit Hilfe einer Disziplinarklage ganz aus dem Richteramt zu entlassen. Er würde dann seine Besoldungs- und Versorgungsansprüche als Richter verlieren. Bei der Urteilsverkündung war Maier selbst nicht mehr anwesend.