Außenaufnahme des Bundesverfassungsgerichtes mit dem Schriftzug "Bundesverfassungsgericht".

Bundestagswahl BSW scheitert mit Antrag auf Neuauszählung

Stand: 13.03.2025 19:33 Uhr

Das amtliche Ergebnis kann bekannt gegeben werden: Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Anträge des BSW und einzelner Parteimitglieder abgelehnt. Sie wollten eine Neuauszählung der Bundestagswahl erreichen.

Das Bundesverfassungsgericht hat Anträge des Bündnisses Sahra Wagenknecht (BSW) und einzelner Parteimitglieder abgewiesen, die auf eine Neuauszählung der Bundestagswahl abgezielt hatten.

Der BSW-Antrag, eine Verfassungsbeschwerde von Parteimitgliedern und Wahlberechtigten sowie weitere Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung seien unzulässig, teilten die Richter mit. Rechtsschutz in Bezug auf eine Wahl sei vor der Feststellung des endgültigen Ergebnisses nur begrenzt möglich, hieß es weiter.

Am Freitag kann nun wie geplant das endgültige amtliche Wahlergebnis bekannt gegeben werden.

BSW scheiterte knapp an Fünf-Prozent-Hürde

Das BSW war bei der Bundestagswahl mit 4,97 Prozent denkbar knapp an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert. Letztlich fehlten rund 13.400 Stimmen.

Schon kurz nach der Wahl hatte die Partei von Sarah Wagenknecht rechtliche Schritte gegen das Ergebnis geprüft. Ein Kritikpunkt waren zunächst Auslandsdeutsche, die ihre Wahlunterlagen teils zu spät bekommen hatten. Außerdem sollen einzelne Stimmen in manchen Wahllokalen statt dem BSW einer anderen Partei mit ähnlichem Namen zugeordnet worden sein. Sie würden daher beim BSW-Ergebnis fehlen, argumentiert die Partei.

Weitere Informationen in Kürze.

Klaus Hempel, SWR, tagesschau, 13.03.2025 19:40 Uhr

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete die tagesschau am 13. März 2025 um 20:00 Uhr.