Fragen und Antworten zum Thema künstliche Befruchtung Wunschkind - nur mit Zuzahlung

Stand: 03.03.2009 12:50 Uhr

Weshalb sollten Frauen nur bis zum Alter von 40 Jahren eine künstliche Befruchtung bezahlt bekommen? Und weshalb sollen nur verheiratete Paare in Deutschland in den Genuss einer finanziellen Förderung beim Kinderwunsch kommen. Die bisher geltende gesetzliche Regelung, die 2004 zu Ungunsten von Kinderwunsch-Paaren verändert wurde, ist umstritten. tagesschau.de beantwortet die wichtigsten Fragen zum Thema.

Was kostet eine künstliche Befruchtung?

Künstliche Befruchtung (In-Vitro-Fertilisation) ist teuer: Ein Behandlungszyklus kostet zwischen 3000 und 4000 Euro.

Wie hoch ist der Zuschuss für die Behandlungskosten?

Im Rahmen einer Gesundheitsreform hat die rot-grüne Bundesregierung 2004 die Übernahme der Behandlungskosten gekürzt. Die gesetzlichen Krankenkassen beteiligen sich nur noch zu 50 Prozent und das nur an den ersten drei Versuchen einer künstlichen Befruchtung: Pro Behandlung wird für die Versicherten eine Zuzahlung von 1500 bis 2000 Euro fällig.

Welche Kriterien müssen erfüllt sein, damit die Krankenkasse sich beteiligt?

Damit die Kassen den 50-Prozent-Anteil überhaupt übernehmen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Das Paar muss verheiratet sein. Es dürfen nur Ei- und Samenzellen der Ehepartner verwendet werden. Das Mindestalter liegt bei 25 Jahren, das Höchstalter wurde bei Frauen auf 40 und bei Männern auf 50 Jahre festgelegt. Unverheiratete Paare gehen komplett leer aus, sie erhalten keinen Zuschuss ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Privatversicherten dagegen werden die Kosten nicht nur beim ersten Versuch in voller Höhe erstattet, sondern auch bei allen folgenden - sofern der Arzt eine 15-prozentige Erfolgschance sieht.

Beeinflusst die gesetzliche Regelung die durch künstliche Befruchtung entstehende Geburtenzahl?

Die Kürzung der Kostenerstattung durch die Krankenkassen hat zu einem drastischen Rückgang der künstlichen Befruchtungen geführt: Laut deutschem IVF Register haben Ärzte in Deutschland im Jahr 2007 rund 36.000 Behandlungeszyklen eingeleitet. 2003 war die Anzahl mit 80.000 doppelt so hoch. Die Zahl der mit Hilfe der Fortpflanzungsmedizin gezeugten und lebend geborenen Kinder hat sich im selben Zeitraum auf rund 10.000 halbiert.

Wie reagiert die Politik auf den Geburtenrückgang durch weniger künstliche Befruchtungen?

In der Großen Koalition ist darüber ein Streit entbrannt: Während Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) keinen Handlungsbedarf sieht, fordert Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) stärkere finanzielle Unterstützung bei einer künstlichen Befruchtung. Sie plädiert für das Modell des Landes Sachsen: Seit 1. März werden dort kinderlose Paare von der zweiten Behandlung an mit 900 Euro aus Steuermitteln unterstützt.

Wie ist die Regelung in anderen Ländern?

In den europäischen Nachbarländern sind die Regelungen sehr unterschiedlich: In Belgien, Frankreich und Schweden werden die Kosten für die künstliche Befruchtung noch vollständig übernommen. In Großbritannien, Spanien und den Niederlanden dagegen müssen die möglichen Eltern ähnlich wie in Deutschland einen Teil selbst bezahlen.