
Niedersachsen Mit Drogen und ohne Führerschein: Mann flieht vor Verkehrskontrolle
Eine allgemeine Verkehrskontrolle der Polizei ist in Bremen in eine Verfolgungsfahrt mit anschließendem Drogentest gemündet. Gegen den Fahrer wird unter anderem wegen des Fahrens ohne Führerschein ermittelt.
Eine Streife der Polizei wollte ein Auto am späten Donnerstagnachmittag im Bremer Stadtteil Blumenthal kontrollieren. Hintergrund waren "gewisse Auffälligkeiten", wie die Polizei am Freitag mitteilte. Als sich die Beamten dem Fahrzeug näherten, habe der Fahrer Gas gegeben und die Flucht ergriffen, so die Polizei. Der 22-Jährige fuhr nach Angaben der Behörde in entgegengesetzter Fahrtrichtung auf die A 270, drehte unter Gefährdung Anderer und setzte seine Flucht mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit innerhalb einer Baustellenabsperrung fort. In Lesum fuhr der Mann demnach mit dem Auto von der Autobahn ab.
Fahrer ohne Führerschein und mit abgemeldetem Auto unterwegs
Fahrer und Beifahrer versuchten dann, zu Fuß zu fliehen. Der 27-jährige Beifahrer sei direkt am Fahrzeug gestellt worden, heißt es in einer Mitteilung der Polizei. Der Fahrer floh demnach durch mehrere Gärten und versteckte sich in einem Kellerabgang, wo ihn ein Beamter stellte, wie die Behörde mitteilte. Bei der Kontrolle des 22-Jährigen wurde festgestellt, dass der Mann nur einen gefälschten Führerschein mit sich führte und er keine gültige Fahrerlaubnis besaß. Zudem war das Auto abgemeldet und mit einem gestohlenen Kennzeichen ausgestattet. In dem Fahrzeug selbst wurden nach Angaben der Polizei Drogen gefunden - ein Drogen-Schnelltest zeigte ein positives Ergebnis beim Fahrer an. Bei dem 22-Jährigen wurde daraufhin ein Bluttest angeordnet. Das Auto wurde von der Polizei sichergestellt.
Die Polizei ermittelt gegen den 22-Jährigen unter anderem wegen:
- Verdacht der Urkundenfälschung
- Fahren ohne Fahrerlaubnis
- Gefährdung des Straßenverkehrs
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
- Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz
- Diverse Ordnungswidrigkeiten nach der Straßenverkehrsordnung