Ein SUV vor einer Tankstelle mit einer Waschanlage

Nordrhein-Westfalen Betreiber von Autowaschanlage in Rheine muss für Schaden haften

Stand: 21.11.2024 11:28 Uhr

Der Betreiber einer Autowaschanlage in Rheine muss für den Schaden an einem Auto haften, der während der Reinigung entstanden ist. Das hat nach langem Streit jetzt der BGH entschieden.

Von Detlef Proges / Katja Corina Bothe

Der Fahrer eines SUV hatte geklagt. An seinem Range Rover war in der Waschanlage der Heckspoiler abgerissen worden. Auch das Heck des Fahrzeugs war beschädigt worden.

Der Betreiber der Waschanlage muss nun den geforderten Schadenersatz von mehr als 3.200 Euro in voller Höhe zahlen. Das Gericht begründet sein Urteil damit, dass das Auto "serienmäßig und ordnungsgemäß ausgestattet" war. Passe eine Waschanlage konstruktionsbedingt nicht zu einem marktgängigen Fahrzeug, trage das Risiko nicht der Fahrer, sondern der Betreiber der Anlage.

BGH: Waschanlage muss gängige Fahrzeuge waschen können

"Ich bin ganz normal in die Waschanlage reingefahren, die hat grün gezeigt und dann habe ich den Waschvorgang gestartet", erinnert sich Bernard Storm. Der Rheinenser öffnet ein Video auf seinem Handy, das Bilder der Überwachungskamera in der Waschanlage zeigt.

Darauf ist zu sehen, wie eine große Reinigungsbürste über die Heckscheibe des Wagens hoch- und runterfährt. Dann fällt der Heckspoiler, der am Ende des Daches verbaut ist, auf den Boden. Die Schadenshöhe: rund 3.900 Euro.

Jahrelanger Gerichtsstreit um den Schaden in der Waschanlage

Ein Mann sitzt mit einem Stift in der Hand an einem Schreibtisch mit Unterlagen

Bernard Storm geht es ums Prinzip.

Laut seiner Rechtsschutzversicherung würde es jedes Jahr in Deutschland viele tausend Schäden an Autos in Waschstraßen geben. Und er sehe überhaupt keine Schuld bei sich. Das Amtsgericht Ibbenbüren gab ihm in erster Instanz Recht. Doch als nächstes urteilte das Landgericht Münster, der Betreiber der Waschanlage habe keinen Fehler gemacht, der Autobesitzer müsse für den Schaden selbst aufkommen.

Waschanlagenbetreiber: "Autofahrer ist in der Beweispflicht"

Ein Mann steht im Inneren einer Waschanlage

Michael Pruß will für den Heckspoiler keine Haftung übernehmen.

Die Autowaschanlage, in der der Heckspoiler abgerissen wurde, gehört zu einer Tankstelle in Hörstel-Riesenbeck im Kreis Steinfurt. Der Betreiber der Anlage, Michael Pruß, wies vor dem BGH-Urteil darauf hin, dass der Autofahrer nachweisen müsse, wie der Schaden entstanden sei. Und er betont: "Wir haben vor der Waschhalle ein Schild hängen, wo draufsteht, dass für Heckspoiler keine Haftung übernommen wird."

Das räumt auch Autobesitzer Bernard Storm ein. Aber er beharrte darauf, dass ihn keine Schuld treffe. "Das Schild ist da, aber dieser Heckspoiler ist ein normales Bauteil an dem Auto, wie es an hunderten anderen Pkw auch angebaut ist. Das ist kein extra angebauter Spoiler."

So sah es letztendlich auch der Bundesgerichtshof. Der Spoiler gehörte zur normalen Ausstattung des Fahrzeugs und war keine Besonderheit. Deshalb musste laut BGH der Fahrer davon ausgehen, dass die Waschanlage damit fertig wird.

Unsere Quellen:

  • Bundesgerichtshof
  • Kläger Bernard Storm
  • Waschanlagenbetreiber Michael Pruß