Rheinland-Pfalz Bundestagswahl: In RLP kann schon Briefwahl beantragt werden
Wahlberechtigte in Rheinland-Pfalz können für die Bundestagswahl im Februar schon jetzt Briefwahl beantragen. Das teilte die Landeswahlleitung auf Anfrage des SWR mit.
Ein Antrag auf Briefwahl für die Bundestagswahl kann demnach bei der zuständigen Gemeindeverwaltung gestellt werden. Dafür reicht ein formloses Schreiben - auch per E-Mail. Bis die Briefwahlunterlagen an die Wahlberechtigten verschickt werden, könnte es aber nach Angaben des Büros des Landeswahlleiters noch bis Anfang Februar dauern.
Denn: Die Unterlagen sind noch nicht gedruckt. Dies kann erst nach Zulassung der Wahlvorschläge geschehen - also wenn klar ist, welche Parteien oder Einzelbewerber für die Bundestagswahl zugelassen werden.
Zeitfenster für Briefwahl ist dieses Mal deutlich kleiner
Für die Briefwählenden in Rheinland-Pfalz bleibt damit deutlich weniger Zeit als sonst, die Wahlunterlagen auszufüllen und an die Gemeindeverwaltung zurückzusenden - etwa zwei Wochen. Vor der Kommunalwahl in Rheinland-Pfalz im Juni dieses Jahres hatten die Wählerinnen und Wähler dafür rund fünf Wochen Zeit.
Briefwählerinnen und Briefwähler sollten den Wahlbrief grundsätzlich spätestens am Donnerstag vor der Wahl (20. Februar 2025) abschicken oder bei der Gemeinde abgeben. Das Risiko, dass der Wahlbrief nicht rechtzeitig ankommt, tragen die Bürgerinnen und Bürger selbst.
Briefwahl auch in RLP immer beliebter
In den vergangenen Jahren haben immer mehr Menschen die Möglichkeit genutzt, per Brief zu wählen. Bei der vergangenen Landtagswahl in Rheinland-Pfalz 2021 gaben mehr Menschen ihre Stimme auf diesem Weg ab als jemals zuvor. Fast 66 Prozent nutzten damals die Briefwahl. Auch bei der Bundestagswahl 2021 wählten mehr als 60 Prozent in Rheinland-Pfalz per Brief.
Ampel-Aus macht Neuwahl im Februar notwendig
Die Neuwahl des Bundestags am 23. Februar 2025 wird notwendig, weil die Ampel-Regierung zerbrochen ist. Damit an diesem Tag tatsächlich neu gewählt werden kann, muss Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) zunächst die Vertrauensfrage stellen. Verliert Scholz erwartungsgemäß die Abstimmung im Parlament, kann Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier den Bundestag auflösen und den Wahltermin festlegen.