Der frühere CDU-Bundestagsabgeordnete Mark Hauptmann spricht im Bundestag.

Thüringen Steuerhinterziehungsverfahren gegen Ex-CDU-Abgeordneten Hauptmann eingestellt

Stand: 29.10.2024 17:24 Uhr

Ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung gegen den ehemaligen CDU-Bundestagsabgeordneten Mark Hauptmann ist eingestellt worden. Die Staatsanwaltschaft Meiningen und das Finanzamt Suhl hatten ihm vorgeworfen, im Jahr 2019 zu wenig Umsatzsteuer gezahlt zu haben.

Von MDR THÜRINGEN

Das Amtsgericht Meiningen hat das Verfahren wegen Steuerhinterziehung gegen den ehemaligen CDU-Bundestagsabgeordneten Mark Hauptmann eingestellt. Das sagte die Vorsitzende Richterin, Julia Döllein, nach einer kurzen Hauptverhandlung am Dienstag. Hauptmann ist damit in dem Ordnungswidrigkeitenverfahren weder verurteilt noch freigesprochen. 

Ein Vertreter der Staatsanwaltschaft Meiningen hatte der Einstellung des Verfahrens zugestimmt. Gegen die Entscheidung des Amtsgerichts sind keine Rechtsmittel möglich. "Das Verfahren ist an dieser Stelle beendet", so Döllein.

Prozess wegen Steuererklärung

Die Staatsanwaltschaft Meiningen und das Finanzamt Suhl hatten Hauptmann vorgeworfen, für das Jahr 2019 eine unrichtige Umsatzsteuererklärung abgegeben und so zu wenig Umsatzsteuer gezahlt haben. Hauptmann und auch seine damalige Steuerberaterin wiesen die Vorwürfe vor Gericht zurück. Es habe lediglich einen formalen steuerrechtlichen Fehler bei der Abgabe der Steuererklärung gegeben, der später berichtigt worden sei, erklärten sie.

2013 bis 2021 CDU-Abgeordneter im Deutschen Bundestag

Der 40-Jährige saß von 2013 bis 2021 als CDU-Abgeordneter im Deutschen Bundestag. Nachdem unter anderem öffentlich geworden war, dass er während der Corona-Pandemie medizinische Masken an Thüringer Kommunen vermittelt hatte, hatte er das Mandat niedergelegt und war aus der Union ausgetreten.

Dem Verfahren vor dem Amtsgericht Meiningen war ein jahrelanger Streit innerhalb der Thüringer Justiz darüber vorausgegangen, ob in diesem Verfahren eigentlich eine Hauptverhandlung hätte eröffnet werden dürfen.

MDR (jn/dpa)