Thüringen Wer zahlt, wenn die Polizei die Tür aufbricht?
Die Polizei dringt zum Zugriff in eine Wohnung ein, zerstört dabei aber zunächst die falsche Tür. Zwei neue Türen für fast 3.000 Euro sollen nicht vollständig bezahlt werden. Wer kommt für den entstandenen Schaden auf? Ein Beispiel aus Saalfeld.
Schaden von fast 3.000 Euro
Familie Koch besitzt im thüringischen Saalfeld ein Haus mit mehreren kleinen Wohnungen, die sie vermieten. Im Juni 2022 steht nachts die Polizei vor der Tür und sucht einen der Mieter per Haftbefehl. Sie bricht zwei Wohnungen auf, bis sie den Gesuchten findet. So wurden zwei Türen unbrauchbar. Wie Familie Koch im Oktober 2024 bei Voss und Team berichtet, versucht sie seitdem einen vollwertigen Schadensersatz von fast 3.000 Euro zu bekommen.
Das Ehepaar Koch erzählt im Interview mit Voss & Team, wie die Polizei während eines Einsatzes in ihrem Haus zwei Türen einschlug.
Polizei erstattet keinen Neuwert
Noch in der Nacht spricht ein Polizist mit dem Ehepaar Koch. "Das sagte er zu mir und meiner Frau: 'Machen Sie sich bitte keine Gedanken. Diese Türen werden Ihnen von der Polizeidirektion voll ersetzt'", erinnert sich Uwe Koch. Bereits am nächsten Tag kümmert sich der Hausbesitzer um eine Tischlerei und erhält einen weiteren Tag später einen Kostenvoranschlag in Höhe von 2.977,38 Euro. Diesen schickt Uwe Koch per E-Mail an die Kriminalpolizeiinspektion in Rudolstadt.
Bei der Polizei wird entschieden, dass Familie Koch 1.739,93 Euro als Entschädigung erhalten soll. Es wird darauf verwiesen, dass sie nicht den Neuwert bezahlen könne, denn sonst wäre es ein Wertzuwachs: "Gegebenenfalls ist ein Vorteilsausgleich zu beachten, wenn sich durch die Verwendung neuer Bauteile ein signifikanter Wertzuwachs ergibt (sogenannter Abzug 'neu für alt' (Anm. d. Red.: Das bedeutet, dass weniger Entschädigung gezahlt wird, weil ein alter Gegenstand ersetzt werden soll und durch den neuen ein höherer Wert entsteht.))."
Geringe Kostenerstattung für provisorische Türen
Uwe Koch, der als Hausmeister arbeitet, fertigt aus den zerstörten Türen ein Provisorium. Dabei entstehen Kosten für Material und Arbeitszeit. Im August 2022 wendet er sich an die Polizeivertrauensstelle in Thüringen und schildert der dortigen Leiterin seine Situation. Sie rät ihm, dass – wenn schon nur der Zeitwert der Türen ersetzt wird – er doch wenigstens die Kosten für die Aufwendungen zum Bau der provisorischen Türen in Rechnung stellen könnte. Die Rechnung soll er zu einem klärenden Gespräch in der Landespolizeidirektion mitnehmen. Er beherzigt den Rat der Polizeivertrauensstelle. Seine Kostenaufstellung beläuft sich auf eine Summe von 892,50 Euro. Schließlich werden 50 Euro bewilligt. "Einmal 25 Euro Telefongeld, wo ja jeder eine Flatrate hat oder wo man gar nicht dafür bezahlen muss. Und einmal 25 Euro als Stundenlohn für Sonderreinigungsarbeiten", erzählt er. Warum die Polizei nicht die provisorischen Reparaturen bezahlen will, obwohl diese Idee sogar von ihrer eigenen Vertrauensstelle vorgeschlagen wurde, erklärt die Behörde weder Familie Koch noch gegenüber Voss & Team.
Die Situation könnte juristisch geklärt werden. Die Kochs ziehen in Erwägung, das Geld einzuklagen.
MDR (jvo/cbr)