Alexej Nawalny (Archivbild: 29. Februar 2020)
Exklusiv

Vergiftung Nawalnys Warum die deutsche Justiz nicht ermittelt

Stand: 21.09.2020 18:01 Uhr

Mit großem Aufwand hat die Bundesregierung im Fall Nawalny Beweise für einen Giftanschlag gesichert. Dennoch sieht die deutsche Justiz bislang keine Möglichkeit zu ermitteln. 

Dem russischen Patienten geht es sichtlich besser. "Jetzt bin ich ein Kerl, bei dem die Beine zittern, wenn er die Treppen läuft", schrieb Alexei Nawalny unter ein Foto, das er vor wenigen Tagen auf seiner Instagram-Seite veröffentlichte. Zu sehen ist Russlands prominentester Oppositionspolitiker auf den Treppenstufen der Berliner Universitätsklinik Charité. Noch kürzlich habe er aufgrund seiner schweren Vergiftung keine Menschen erkannt und nicht sprechen können, so Nawalny. Nun aber hat sich sein Gesundheitszustand verbessert, dafür danke er den "brillanten Ärzten".

In der Bundesregierung ist man überzeugt davon, dass Nawalny das Opfer eines Gift-Anschlages wurde. Ein Spezialflugzeug hatte den Politiker am 22. August vom russischen Omsk nach Berlin gebracht. Experten der Pharmakologie und Toxikologie der Bundeswehr in München hatten kurz danach festgestellt, dass Nawalny mit einem chemischen Kampfstoff der Nowitschok-Gruppe vergiftet worden war - einem hochtoxischen Nervengift, das in den 1990er-Jahren vom sowjetischen Militär entwickelt worden war.

Kein Fall für den Generalbundesanwalt

Russland müsse nun Antworten liefern, so hatte die Bundeskanzlerin gefordert und das Attentat auf den Putin-Rivalen aufklären. Die deutsche Justiz steht indes vor einem Dilemma: Zwar spricht vieles dafür, dass Nawalny Opfer eines Verbrechens wurde, möglicherweise verübt von staatlichen Stellen in Russland. Ein eigenes Ermittlungsverfahren aber wird es hierzulande wohl nicht geben. Das liegt auch am verbesserten Gesundheitszustand Nawalnys.

Schon kurz nach der Ankunft des 44-Jährigen in Berlin hatte die Bundesregierung beim Generalbundesanwalt in Karlsruhe angefragt, ob und wenn ja, wer in Deutschland strafrechtliche Untersuchungen in dem Fall einleiten könnte. Die Experten für Völkerstrafrecht und Staatsterrorismus kamen zu dem Schluss, dass es sich nicht um einen Fall für den Generalbundesanwalt handele - und zwar trotz des Einsatzes einer Chemiewaffe. Denn für einen Verstoß gegen das Völkerstrafrecht fehlt ein Bezug zu einem internationalen bewaffneten Konflikt.

Auch Ermittlungen zu anderen Delikten - etwa einem Mordanschlag durch einen ausländischen Geheimdienst, wie im Fall des Attentats im Kleinen Tiergarten - seien wohl nicht möglich, da Nawalny schließlich nicht in Deutschland, sondern in Russland vergiftet worden war. Die Tat fand demnach im Ausland statt - im Unterschied beispielsweise zur Vergiftung des russischen Ex-Spions Sergej Skripal und seiner Tochter im britischen Salisbury im März 2018. 

Die Berliner Justizbehörden waren ebenfalls früh in dem Fall konsultiert worden. Dort kam man zu folgender Einschätzung: Falls Nawalny in Deutschland versterben würde, dann seien Ermittlungen wegen Mordes möglich und dringend geboten. Wenn sich sein Gesundheitszustand in Deutschland weiter verschlechtern und schwere Folgeschäden eintreten würden, dann könnte die Berliner Staatsanwaltschaft auch wegen schwerer Körperverletzung ermitteln. Der "Erfolg" der Tat, wie es juristisch heißt, wäre dann auf deutschem Boden eingetreten.

Beweise gesichert, Aufklärung vorangetrieben

Der Kölner Rechtsanwalt und Experte für internationales Strafrecht, Nikolaos Gazeas, sieht durchaus eine Möglichkeit, wie die deutsche Justiz schon jetzt tätig werden könnte. "Das Gift hat auch in Deutschland seine schädigende Wirkung getan. So könnte man auch Deutschland als Tatort betrachten", so der Jurist. Auch der Grünen-Fraktionsvize und Geheimdienstkontrolleur Konstantin von Notz findet, die deutsche Justiz "kann und muss ihren Teil zur Aufklärung beitragen". 

Ein eigenes Verfahren zu Nawalny gibt es hierzulande bislang nicht. Dennoch wurden in den vergangenen Wochen umfangreiche Schritte eingeleitet, um Beweise zu sichern und eine Aufklärung des Attentats voranzutreiben. Nicht nur durch die Bundeswehr-Ärzte wurde das eingesetzte Gift untersucht, sondern auch in Speziallaboren in Schweden und Frankreich, die mittlerweile die deutschen Untersuchungsergebnisse bezüglich des Nowitschok-Kampfstoffes bestätigt haben. Die Bundesregierung hatte entschieden, unabhängige, ausländische Stellen in die Untersuchungen einzubinden, da man mit russischen Desinformationskampagnen und Dementis rechnete.

 

Sicherheitsvorkehrungen für die Probenahme

Am ersten Septemberwochenende waren die schwedischen und französischen Experten in einer Geheimaktion nach Berlin gekommen. Sie landeten auf dem militärischen Teil des Flughafens Tegel und wurden, geschützt durch das Bundeskriminalamt und die Bundeswehr, in die Charité gebracht. Unter Aufsicht der ausländischen Fachleute entnahmen die Ärzte bei Nawalny Blutproben. Gleiches geschah im Beisein der Experten des sogenannten "Technical Comittees" der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW), die aus dem niederländischen Den Haag angereist waren. 

Für die unabhängige Untersuchung von chemischen Kampfstoffen durch die OPCW gelten besonders strenge Regeln, "chain of custody" genannt. Gemeint ist ein lückenloser Nachweis, dass die Beweismittel selbst gesichert wurden und jederzeit in den Händen der OPCW-Fachleute lagen. Für deren Rückreise mit den brisanten Blutproben stellte die Bundesregierung einen Hubschrauber zur Verfügung. Die Ergebnisse der Untersuchungen in Den Haag liegen noch nicht vor, werden jedoch zeitnah erwartet. Weil die Bundesregierung die Analyse in Auftrag gab, wird auch zunächst nur sie über die Befunde informiert, das Ergebnis soll dann allerdings schnell bekannt gemacht werden. 

Indes fordert die Bundesregierung Russland weiter auf, den Anschlag auf Nawalny umfassend aufzuklären und die Drahtzieher zu ermitteln. Zwei Rechtshilfeersuchen hat die russische Generalstaatsanwaltschaft ihrerseits an die deutsche Seite übermittelt, sie datieren auf den 27. August und den 14. September. Darin heißt es, man bitte darum die "Untersuchungsabteilung der Transportpolizei in Tomsk" mit Informationen zu unterstützen. Im ersten Antrag wird um Blutproben von Nawalny gebeten und um die Vernehmung der deutschen Ärzte. Im zweite Antrag wollen die Russen Nawalny durch eigene Ermittler vernehmen lassen. Ob dies gestattet wird, muss neben der Berliner Staatsanwaltschaft auch das Auswärtige Amt entschieden - ebenso wie Nawalny selbst.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete Deutschlandfunk am 17. September 2020 um 06:46 Uhr.