US-Konzern verliert langen Rechtsstreit Nur das tschechische "Budweiser" darf auch so heißen
Ein "Budweiser" kommt in der EU ab sofort immer aus Tschechien. Der EuGH entschied in letzter Instanz, dass der US-Konzern Anheuser-Busch, der ebenfalls "Budweiser"-Bier verkauft, diesen Namen in der EU nicht schützen lassen kann. Die tschechische Budweiser-Brauerei habe die älteren Rechte.
Der US-Bierkonzern Anheuser-Busch kann sich seine Marke "Budweiser" nicht in der EU schützen lassen. Im Streit mit der tschechischen Brauerei Budejovický Budvar, die ebenfalls "Budweiser" braut, hat der Bierproduzent eine endgültige Niederlage vor Gericht erlitten. Der Europäische Gerichtshof wies die Klage von Anheuser-Busch ab und bestätigte ein Urteil des EU-Gerichts erster Instanz von 2009.
Die Bezeichnung "Budweiser" bleibt somit in der EU dem Bier aus Tschechien in der grünen Flasche mit roter Schrift auf weißem Etikett vorbehalten. Nach Ansicht der Richter hat die tschechische Brauerei in Deutschland und Österreich das ältere Recht für die Bezeichnung "Budweiser". Budejovický Budvar habe vom europäischen Markenamt den Schutz für seine Marke erhalten und ihn nach seinem Auslaufen rechtmäßig verlängern lassen, urteilte das Gericht.
Anheuser-Busch und Budejovický Budvar streiten sich seit Jahren weltweit vor Gerichten um die Rechte an der Marke. Übersetzt bedeutet dieser Begriff "aus Budweis", einer böhmischen Stadt. In den USA wurde "Budweiser" 1878 als Warenzeichen eingetragen. In Südböhmen wird das Budweiser Bier bereits seit 1265 gebraut.
Aktenzeichen: C-214/09 P