Maßnahmen gegen Finanzkrisen EU einig bei Regeln zur Bankenrettung
Bei Bankenpleiten will die EU künftig stärker Aktionäre und Gläubiger in die Pflicht nehmen. Auf Details dazu, wer wann zahlen muss, haben sich am späten Abend Unterhändler von EU-Staaten, Europaparlament und EU-Kommission verständigt.
Vertreter der EU-Staaten und des Europaparlaments haben sich auf Regeln zur Rettung angeschlagener Banken geeinigt. Damit solle künftig nicht mehr in erster Linie der Steuerzahler zur Rettung von Geldinstituten herangezogen werden, betonte EU-Finanzkommissar Michel Barnier in der Nacht. Barnier sprach von einem "großen Schritt".
Gemäß der Einigung seien künftig "nicht mehr die Steuerzahler die Ersten, die für Fehler der Banken zahlen müssen", betonte Barnier. Die Banken müssten "Geld für schwere Zeiten zur Seite legen", um den Finanzsektor widerstandsfähiger zu machen, erklärte der Finanzkommissar: "Wir ziehen die Lehren aus der Krise." Die neuen Regeln gelten für alle 28 EU-Mitgliedstaaten. Es handele sich um einen "fundamentalen Schritt zur Realisierung der Bankenunion", erklärte Barnier.
Gemäß der neuen Direktive sollen zur Rettung angeschlagener Banken künftig zuerst die Aktionäre und Gläubiger zur Kasse gebeten werden ("Bail-in"). Sie sollen nach Angaben aus EU-Kreisen mindestens acht Prozent der Verluste der Bank tragen, bevor nationale Rettungsfonds angezapft werden dürfen. Die Regeln sollen Anfang 2016 in Kraft treten.
Die neue Regelung steht im Zusammenhang mit dem Mechanismus zur Bankenabwicklung, über den die EU-Finanzminister noch verhandeln. Dazu ist für den 18. Dezember ein Sondertreffen angesetzt, bei dem ein Kompromiss festgezurrt werden soll. Der Abwicklungsmechanismus ist neben der bereits beschlossenen Bankenaufsicht der zweite Pfeiler der europäischen Bankenunion. Auch die Einigung auf die Bankenaufsicht war vor einem Jahr erst nach langem Ringen in der Nacht vor dem Dezembergipfel erzielt worden.