Cum-Ex-Affäre BGH: Urteil gegen Anwalt Berger rechtskräftig
Der Bundesgerichtshof hat auch das zweite Urteil gegen Steueranwalt Hanno Berger bestätigt. Berger spielte für die Steuertricks rund um den Cum-Ex-Skandal eine wichtige Rolle.
Er gilt als Ideengeber und Wegbereiter der Cum-Ex-Geschäfte, mit denen der Staat um Milliarden Euro gebracht wurde: Steueranwalt Hanno Berger. Zweimal wurde er schuldig gesprochen. Das Landgericht Bonn verurteilte ihn zu acht Jahren Haft, das Landgericht Wiesbaden in einem zweiten Prozess zu acht Jahren und drei Monaten.
Der Vorwurf jeweils: Steuerhinterziehung. Das zweite Urteil des Landgerichts Wiesbaden wurde nun vom Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt. Das teilte der BGH heute mit. Die Revision von Berger, mit der er sich gegen das Urteil wehren wollte, hatte keinen Erfolg.
Der BGH ließ vorerst offen, was mit der Einziehung der Taterträge ist. Die Entscheidung darüber zum jetzigen Zeitpunkt „würde die Entscheidung über die anderen Rechtsfolgen der Tat unangemessen verzögern“, heißt es in dem BGH-Beschluss. Bei den Taterträgen geht es quasi um den Gewinn, den Berger mit seinen Steuerhinterziehungen machte. Das LG Wiesbaden ordnete die Einziehung von 1,1 Millionen Euro an; allein für die Taten, die in Wiesbaden verhandelt wurden. Diese Summe soll der Staat bei Berger einkassieren. Die finale Entscheidung darüber wird noch fallen.
Beide Urteile gegen Berger rechtskräftig
Mit der Entscheidung des BGH sind beide Strafurteile gegen den Anwalt und Steuerberater rechtskräftig.
Das Rechtsmittel von Berger gegen das Urteil des Landgerichts Bonn hatten die Karlsruher Richter schon im Oktober 2023 verworfen. Damals ging es für Berger neben der Haft auch um die Einziehung von mehr als 13 Millionen Euro Taterträgen.
Als nächstes dürfte das Landgericht Wiesbaden einen Beschluss über die Gesamtstrafe fällen. Damit legt es dann fest, wie lange Berger insgesamt ins Gefängnis muss. Es dürften am Ende deutlich mehr als acht Jahre Haft für Berger werden.
Am Landgericht Bonn laufen noch weitere Verfahren gegen andere Cum-Ex-Beteiligte.