Europäisches Parlament beschließt Preisgrenze SMS ins EU-Ausland wird billiger
Im Sommerurlaub können viele Verbraucher ihr Handy im EU-Ausland günstiger benutzen. Das EU-Parlament beschloss eine Verordnung, nach der viele Anbieter die Preise für SMS und das Herunterladen von Daten mit dem Handy schon ab dem 1. Juli senken müssen.
Am 1. Juli wird der Versand von SMS-Botschaften im EU-Ausland billiger: Das EU-Parlament hat mit breiter Mehrheit die Einführung einer Preisgrenze von elf Cent zuzüglich Mehrwertsteuer beschlossen. Für Deutschland ergibt dies eine Obergrenze von rund 13 Cent. Gegenwärtig zahlen deutsche Kunden nach Angaben der EU-Kommission für Auslands-SMS durchschnittlich rund 40 Cent.
Das Parlament sprach sich außerdem dafür aus, die Gebühren für Handy-Telefonate im Ausland weiter zu senken. Die Obergrenze von derzeit 46 Cent netto pro Gesprächsminute soll zum 1. Juli auf 43 Cent (inklusive Mehrwertsteuer 51 Cent), im kommenden Jahr auf 39 Cent (46 Cent brutto) und 2011 dann auf 35 Cent (42 Cent brutto) sinken.
Für die Annahme von Anrufen gelten noch niedrigere Preisgrenzen: Ab Juli dürfen dafür maximal 19 Cent netto (22,61 Cent brutto) pro Minute berechnet werden, 2010 und 2011 sinkt diese Grenze um jeweils vier Cent.
Bei Gesprächen im Ausland zahlt der Kunde nicht nur für abgehende Gespräche, sondern auch für Telefonate, die auf das Handy im Ausland weitergeleitet werden. Somit kann die Annahme eines Gesprächs zusätzlich kosten.
Auch Bild-SMS werden billiger
Zudem werden ab Juli die Großhandelspreise für andere Datenroamingdienste reguliert, also für das Verschicken von Bildern und E-Mails via Handy oder Laptop und das Surfen im Internet mit mobilen Geräten. Begrenzt werden hier nicht die Verbraucherpreise, sondern die Gebühren, die ein ausländischer Anbieter dem heimischen Anbieter des Kunden für die Nutzung seines Netzes berechnen darf.
Die Verbindung soll zudem gekappt werden, wenn ein Rechnungsvolumen von 50 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer erreicht wird. Das soll für alle Kunden gelten, die nicht bis zum 1. Juli 2010 ausdrücklich Einspruch dagegen einlegen. Vor der tatsächlichen Unterbrechung der Verbindung wird aber in jedem Fall ein Warnhinweis versandt.