Insolventer Konzern FTI storniert alle Pauschalreisen bis 5. Juli
Auch in den kommenden vier Wochen fallen alle gebuchten Pauschalreisen mit dem insolventen Reisekonzern FTI aus. Wie es danach weitergeht, ist noch offen. Wer von der Stornierung betroffen ist, hat Anspruch auf Erstattung.
Der insolvente Reisekonzern FTI muss auch für die kommenden vier Wochen alle gebuchten Reisen absagen. Die Reisen wären mit zu vielen Unsicherheiten für die Urlauber verbunden, erklärte Insolvenzverwalter Axel Bierbach. Zunächst hatte der Konzern Reisen bis einschließlich Montag, den 10. Juni storniert - jetzt steht fest, dass Urlauber, die bei FTI gebucht haben, auch bis zum 5. Juli ihre Reisen nicht antreten können.
Betroffen sind auch alle Buchungen über FTI Touristik sowie die Vertriebsmarke 5vorFlug und BigXtra Touristik und neben Pauschalreisen auch Einzelbuchungen wie Mietwagen oder Hotels.
Lösung "möglich" für spätere Reisen
Ob Pauschalreisen ab dem 6. Juli von Konkurrenzanbietern übernommen werden können, sei offen - die Verhandlungen laufen noch. "Eine Lösung erscheint möglich, aber nicht in den nächsten Tagen", sagte Insolvenzverwalter Bierbach. Ziel sei es, Urlaubern ab dem 6. Juli eine Reise in der geplanten Zeit an das geplante Ziel zum vereinbarten Reisepreis zu ermöglichen. Angesichts der bevorstehenden Sommerferien müsse die Entscheidung, ob alle übrigen Buchungen storniert oder von anderen Anbietern übernommen werden, rasch fallen.
Die FTI Touristik GmbH hatte am Montag beim Amtsgericht München Insolvenz beantragt, weil das Unternehmen zahlungsunfähig und überschuldet ist. Das Gericht setzte den Sanierungsexperten Bierbach als vorläufigen Insolvenzverwalter ein. Mittlerweile reichte auch die FTI-Tochter Bigxtra Touristik Insolvenz ein.
Pauschalreisen abgesichert, Einzelbuchungen nicht
Für Kundinnen und Kunden, die bereits auf Reisen sind, springt der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) ein. Etwa 60.000 Menschen waren davon betroffen. Sie sollten ihren begonnenen Urlaub zu Ende führen und planmäßig nach Hause zurückreisen können.
Alle Kundenzahlungen der über FTI gebuchten Pauschalreisen sind ebenfalls vom DRSF abgesichert, wenn die Leistungen nicht erbracht werden. Kunden können dann eine Erstattung für bereits bezahlte Reisekosten bekommen. Wer nur Einzelleistungen wie eine Hotelübernachtung oder einen Mietwagen gebucht hat, geht allerdings leer aus.