Bundesgerichtshof Keine fiktive Zustimmung zu Banken-AGB
Plötzlich ist das Konto teurer: Bislang konnten Banken ihre geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch dann anwenden, wenn der Kunde nicht ausdrücklich zugestimmt hat. Nach einem BGH-Urteil geht das nun nicht mehr.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte die Postbank verklagt. Er hält bestimmte Klauseln, mit denen die Bank ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen ändern kann, für unwirksam. Der Hintergrund: Viele Kunden merken gar nicht, wenn ihre Bank das Kleingedruckte ändert. Sie spüren nur, dass zum Beispiel für ein kostenloses Konto plötzlich Gebühren abgebucht werden oder dass andere Leistungen des Geldinstituts teurer werden. Zwar haben sie von der Bank eine Ankündigung bekommen, dass der Vertrag abgeändert werden soll, aber die wenigsten vertiefen sich in das Kleingedruckte. In den meisten Verträgen der Kunden heißt es sinngemäß: Wir schicken Ihnen zwei Monate vorher eine Ankündigung. Und wenn Sie nicht widersprechen, dann gilt das als Zustimmung. Dann ist unser Vertrag geändert.
Klauseln nicht transparent genug
Der Bundesverband für Verbraucherzentralen hält derartige Klauseln jedoch nicht für transparent genug. Sie ließen weder den Anlass der Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erkennen, noch zeigten sie die Grenzen auf. Der Verband fordert deshalb, dass die Klauseln nicht mehr verwendet werden dürfen.
"Was uns an den Klauseln stört ist, dass sie einfach viel zu intransparent sind für den Kunden", erklärt David Bode vom Bundesverband. "Er kann bei Vertragsschluss nicht vorhersehen, wohin die Reise gehen kann für ihn." Letzten Endes könnten diese Klauseln auch missbraucht werden, um einen ganz anderen Vertrag daraus zu machen, so Bode: "Ich kann aus einem kostenlosen Konto ein kostenpflichtiges machen, ich kann dem Kunden eine bestimme Software für die Nutzung des Onlinebankings aufzwingen."
Entscheidung der Vorinstanzen
Das Landgericht Köln wies die Klage der Verbraucherschützer jedoch zunächst ab. Und auch vor dem Oberlandesgericht Köln hatte der Bundesverband keinen Erfolg. Nach Auffassung der Richter des OLG entsprechen die Klauseln den gesetzlichen Vorgaben. Die einschlägigen europarechtlichen Regelungen sehen die Möglichkeit einer solchen stillschweigenden Zustimmung durch Kunden und Kundinnen vor. Daher dürfen Banken diese auch in Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbaren. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung ließen die Richter aber die Revision zum Bundesgerichtshof zu.
Hinzu kam ein juristischer Fingerzeig aus Luxemburg. Der Europäische Gerichtshof, das oberste Gericht der EU, entschied im letzten November einen Fall aus Österreich und gab die generelle Richtung vor: Das Kleingedruckte der Banken kann durchaus von den Gerichten daraufhin überprüft werden, ob es Kunden benachteiligt. Das war jetzt Anlass für den Bundesgerichtshof, Deutschlands oberstes Zivilgericht, genauer hinzusehen, ob es in Ordnung ist, wenn die Bank einen Vertrag ohne eine ausdrückliche Zustimmung der Kunden ändert.
Urteil des Bundesgerichtshofs
Der BGH hat heute ein Urteil zu Gunsten der Verbraucher verkündet. Nach Ansicht der Bundesrichter sind derartige Klauseln insgesamt unwirksam. Die Banken könnten umfangreiche Vertragsänderungen, zum Beispiel auch bei Sparverträgen, einführen, ohne dass die Kunden ausdrücklich zustimmen müssten. Das würde dem Grundgedanken des Gesetzes widersprechen. Durch derartige Klauseln würden Verbraucher unangemessen benachteiligt werden. Als Folge des Urteils müssen nun wohl zahlreiche Kreditinstitute ihre Klauseln ändern.
Der Anwalt des beklagten Geldinstituts, der Postbank, hatte zwar darauf verwiesen, dass es sich für die Geldinstitute um ein Massengeschäft handele, und warf die Frage auf, wie es praktisch umgesetzt werden solle, wenn jeder einzelne Kunde seine Zustimmung zu geänderten Bedingungen geben müsse. Der Bundesgerichtshof verwies jedoch darauf, dass die bisherige Regel den Banken zuviel Macht gebe. So könnten sie auf diesem Wege Verträge komplett ändern: "Beispielsweise könnte die Bank die Kunden mit kostenlosen Girokonten oder kostenlosen Depots anwerben und nachdem sie einen Vertrag mit ihr geschlossen haben, mittels der beanstandeten Klausel Kontoführungsgebühren oder Depotgebühren einführen", so der Vorsitzende Richter Jürgen Ellenberger.
In Zukunft werden also die meisten Bankkunden von ihrem Geldinstitut sicher mehr Post bekommen. Allerdings ist noch nicht ausgemacht, ob wirklich viele Kunden zu einer Vertragsänderung nein sagen werden, wenn sie gefragt werden. Denn möglicherweise wird die Bank dann versuchen, den Vertrag zu kündigen.