
BGH-Urteil Familie muss ihr Haus in Rangsdorf nicht abreißen
Behördenfehler mit schweren Folgen: Eine Familie ersteigert ein Grundstück - doch dieses hätte nicht versteigert werden dürfen. Seitdem kämpfen die vermeintlichen Käufer um ihr Zuhause. Jetzt hat der Bundesgerichtshof entschieden
Grundstücke am Rande von Berlin sind begehrt. Wer ein solches ersteht, kann sich freuen. So ging es zunächst auch einer Familie aus Rangsdorf. Dann hat ihnen das Grundstück aber viel Ärger eingebracht. Denn das Amtsgericht Luckenwalde hatte bei der Zwangsversteigerung einen groben Fehler gemacht: Der ursprüngliche Eigentümer, dem das Grundstück vor der Zwangsversteigerung gehörte, war aktenkundig. Er hätte benachrichtigt werden müssen. Der Mann lebt in der Schweiz und erfuhr erst nach der Versteigerung von den Vorgängen.
Daraufhin wurde der Zuschlag aufgehoben: Der Mann aus der Schweiz hatte das Eigentum nie verloren - und klagte gegen die Familie. Er wollte erreichen, dass die Familie das Grundstück räumt, das Haus auf eigene Kosten abreißt und für die Nutzung zahlt.
Doch die Familie hängt an dem Haus, sie hat viel investiert. Er habe das Haus selbst gebaut, erklärte Vater Philip W.: "Jeder der schon mal selbst ein Haus gebaut hat, weiß, dass es ein besonderes Haus ist, dass man da besonders viel Leidenschaft und Freude mit verbindet."
BGH: Wert des Grundstücks wurde gesteigert
Es folgte ein langes Gerichtsverfahren. Nun hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass wenigstens das Haus nicht abgerissen werden muss. Stattdessen müsse der Eigentümer die Familie dafür bezahlen - und das, obwohl der Kläger nach eigenen Angaben nicht an dem Haus interessiert sei.
Grund dafür sei laut Gericht, dass das Haus den Wert des Grundstücks objektiv gesteigert habe. Auch wenn der Eigentümer das Haus nicht will, muss er deshalb dafür zahlen. Er bekomme ja eine wertvollere Sache dafür zurück, so die Vorsitzende Richterin des 5. Zivilsenats, Bettina Brückner.
Rechtsstreit noch nicht beendet
Für die Familie aus Rangsdorf ist damit der Rechtsstreit aber noch nicht vorbei. Denn bisher wurde der Wert des Hauses nicht ermittelt. Deshalb hat der Bundesgerichtshof die Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg insgesamt aufgehoben.
Das OLG muss sich nun erneut mit dem Fall befassen und prüfen, wie viel das Haus der Familie wert ist. Immerhin: So lange kann die Familie noch in dem Haus wohnen bleiben. Parallel dazu verhandelt die Familie mit dem Land Brandenburg über Entschädigungszahlungen wegen des Behördenfehlers bei der Zwangsversteigerung.