Elektroschrott reduzieren Mehr Tempo beim Recht auf Reparatur
Verbraucherschützer fordern die Bundesregierung auf, das geplante Recht auf Reparatur bereits bis Mitte März auf den Weg zu bringen. Damit sollen die Berge von Elektroschrott schnellstmöglich reduziert werden.
Um die Nachhaltigkeit von Haushaltsgeräten und Elektronikprodukten zu verbessern, fordern Verbraucherschützer die rasche Umsetzung des von der neuen Bundesregierung geplanten Rechts auf Reparatur. Denn statistisch gesehen produziert jeder Deutsche im Jahr mehr als zehn Kilo Elektroschrott. Den aktuellsten Daten des Statistischen Bundesamts zufolge wurden im Jahr 2018 insgesamt 853.000 Geräte weggeworfen.
In den 27 EU-Staaten wanderten 2018 insgesamt rund vier Millionen Tonnen ausgedienter Elektro- und Elektronikgeräte in den Müll. Nach Angaben des Europäischen Parlaments werden nur knapp 42 Prozent des in der EU anfallenden Elektroschrotts recycelt. Laut einer Prognose des Global E-Waste-Monitors wird die Menge des globalen Elektroschrotts von 53,6 Millionen Tonnen im Jahr 2019 bis 2030 auf 74,7 Millionen Tonnen weiter steigen.
Ökologisches Gewissen schärfen
"Viele Menschen ärgern sich ständig, weil etwas kaputt geht und man es dann wegwerfen muss", sagte Klaus Müller, Verbandschef der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV). "Das ist schlecht für den Geldbeutel und ein gutes ökologisches Gewissen hat man dabei auch nicht." Deshalb wollen die Verbraucherschützer, dass die neue Bundesregierung das bereits geplante Recht auf Reparatur rasch umsetzt. "Das hätten wir gerne innerhalb der ersten hundert Tage auf den Weg gebracht", so Müller. Das wäre Mitte März 2022.
Seit März 2021 gilt in der EU bereits eine neue Ökodesign-Richtlinie mit dem Prinzip "reparieren statt wegschmeißen". Hersteller von Waschmaschinen, Spülmaschinen, Kühlschränken und anderen großen Haushaltsgeräten müssen dafür sorgen, dass Ersatzteile sieben bis zehn Jahre lang verfügbar sind.
Dabei geht es vor allem um Kleinteile wie Dichtungen oder Sprüharme von Geschirrspülern. Außerdem müssen die Produkte so hergestellt sein, dass man sie mit herkömmlichen Werkzeugen auseinanderbauen kann, ohne etwas kaputt zu machen.
Reparaturen auch für kleine Geräte
Verbraucherschützern und auch der neuen Ampel-Koalition reichen die geltenden Vorgaben nicht aus. SPD, Grüne und FDP wollen ein Recht auf Reparatur auch für kleinere Geräte wie Handys und Laptops auf EU-Ebene durchsetzen. Außerdem soll die Gewährleistungsfrist verlängert werden, in der Verbraucher ihr defektes Gerät einschicken und kostenlos reparieren lassen können. Laut Koalitionsvertrag sollen die Hersteller auch Reparaturanleitungen veröffentlichen, so dass man defekte Bauteile wie Handyakkus selbst tauschen kann.
Die Verbraucherzentralen fordern aber nicht nur, dass sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für eine Reform stark macht, sondern auch dass sie selbst aktiv wird. Die Mehrwertsteuer auf bestimmte Reparaturen soll nach Ansicht der VZBV gesenkt werden, damit diese sich eher lohnen.
Nationale Sonderregeln vermeiden
Außerdem soll laut Verbraucherzentrale ein sogenannter Reparaturindex eingeführt werden, mit dem schon auf der Verpackung auf einen Blick erkennbar ist, wie gut sich ein Produkt reparieren lässt. Ohne Informationen über Reparaturkosten und Haltbarkeit könnten sich Verbraucher schwer für die nachhaltige Option entscheiden, argumentieren die Verbraucherschützer.
Nach einer Kantar-Umfrage im Auftrag der VZBV erwarten die Verbraucher nicht nur, dass ein Gerät lange hält, sondern auch, dass Ersatzteile langfristig verfügbar sind, die Reparaturkosten verhältnismäßig sind und die Reparatur technisch einfach zu machen ist.
Die deutsche Industrie zeigt sich offen für einen Reparaturindex und auch für ein Recht auf Reparatur. Es müsse aber an die jeweiligen Produkte angepasst sein, erklärte der stellvertretende Hauptgeschäftsführer des Branchenverbands BDI, Holger Lösch. Bei großen Haushaltsgeräten könne es ökologisch sinnvoller sein, neue, energieeffiziente Produkte zu kaufen, als alte zu reparieren. Wichtig sei eine EU-weite Regelung und das Vermeiden nationaler Sonderregeln.