Verbraucherschutz in Deutschland Sammelklagen? Fehlanzeige!

Stand: 16.10.2016 18:02 Uhr

Mit Sammelklagen können Verbraucher enormen Druck auf Konzerne ausüben. In Deutschland ist dieses machtvolle Instrument geplant - bei der Einführung allerdings hapert es. Grund dafür könnte auch der VW-Skandal sein.

Von Peter Hornung, NDR, und Katja Riedel, WDR

Das Beispiel VW-Skandal zeigt: Während amerikanischen Autobesitzern durch die Sammelklagen ein mächtiges Instrument zur Verfügung steht, ihre Interessen gegen einen weltweiten Autokonzern durchzusetzen, haben die deutschen Autobesitzer nichts dergleichen.

Dabei sollte die immer wieder angekündigte "Musterfeststellungsklage", eine deutsche Variante der Sammelklage, Verbrauchern eigentlich längst neue Rechte geben - wäre nicht die VW-Affäre dazwischen gekommen. So legen es zumindest interne Regierungsunterlagen nahe, die NDR, WDR und der "Süddeutschen Zeitung" vorliegen. Sie zeigen, dass das Gesetz offenbar verschleppt und hinausgezögert wird - vielleicht auch, weil der Fall VW in Deutschland eine Klagewelle bisher ungekannten Ausmaßes auslösen könnte.

Die interne E-Mail des Bundesjustizministeriums klang eigentlich recht hoffnungsvoll. Ende November 2015 schrieb ein Mitarbeiter:

Die Eckpunkte einer Musterfeststellungsklage liegen der Hausleitung seit mehreren Wochen vor.

Einen konkreten Versendetermin gebe es aber nach wie vor nicht. Offiziell gab sich das Ministerium jedoch bewusst zurückhaltend - und das nicht nur im November, sondern noch viele Monate danach: In etlichen offiziellen Stellungnahmen und Äußerungen heißt es, dass man an einem Entwurf arbeite oder ein Konzept "in Bearbeitung" sei.

Eine große Hilfe für Verbraucher

Dass die Regierung nicht gerade wegen des VW-Skandals und der sich daraus ergebenden Fragen für den Verbraucherschutz besonderen Druck gemacht hat, schnell einen Gesetzesentwurf zu präsentieren, verwundert. Denn dieses neuartige Instrument könnte eine große Hilfe für Verbraucher sein, die ihre Rechte durchsetzen wollen.

Mit der Musterfeststellungsklage müsste nicht mehr jeder Kunde allein nachweisen, dass er wirklich einen Schaden erlitten hat, etwa weil sein Fahrzeug nach dem Ausbau der Manipulationssoftware plötzlich mehr Diesel verbraucht oder an Wert verloren hat und sich deshalb möglicherweise schlechter als Gebrauchtwagen verkaufen lässt.

Entwurf verzögert

Im Haus von Justizminister Heiko Maas hatte man den Unterlagen zufolge den Entwurf für die deutsche Variante der Sammelklage bereits fertig, als der VW-Skandal am 18. September 2015 bekannt wurde. Man entschied sich dann aber, wegen VW "nochmal die Eckpunkte" zu überprüfen.  So ist es in einer E-Mail einer Mitarbeiterin zu lesen, die an der Umsetzung des Gesetzentwurfes mitarbeitet.

Als dann die Linkspartei-Bundestagsfraktion zum Thema Schadenersatz im Fall VW nachfragte, bemerkte ein Abteilungsleiter des Ministeriums von Heiko Maas in einer internen E-Mail lapidar, die Antwort auf eine Linkspartei-Anfrage sei wohl nicht der richtige Ort für politische Botschaften von großer Tragweite. "Irgendwann und irgendwo wäre es aber schon richtig, mal verbraucherpolitische Kanten zu zeigen."

Von der klaren Kante des Justizministeriums war bald nur noch wenig zu hören. Eigentlich wolle man eine unabhängige Schlichtungsstelle einrichten für Streitigkeiten mit VW, erklärte das Justizministerium im November vergangenen Jahres bei einem Treffen der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz. Gegenüber den Ländervertretern kündigte das Justizministerium den Entwurf für die Musterfeststellungsklage für Anfang des Jahres an - doch noch immer liegt ein solcher Entwurf nicht vor. Zur Schlichtungsstelle hieß es zunächst, VW blocke eine solche Stelle ab.

Keine Option für VW-Kunden

Inzwischen ist der Ruf nach der Schlichtungsstelle, die im Kraftfahrtbundesamt angesiedelt werden könnte, weitgehend verhallt. Das Thema VW und die Folgen, die daraus aus Verbraucherschutzsicht resultieren, waren auch bei folgenden Sitzungen der Länderarbeitsgruppe ein Thema.

Als ein bayerischer Vertreter im März nach der Musterfeststellungsklage fragte, bekam er von Seiten des Bundesjustizministeriums die Antwort: Die mögliche Einführung einer solchen sei "auf die Zukunft ausgerichtet". Heißt: Für VW-Kunden bliebe diese Klagemöglichkeit ohne Folgen. Ihnen stünde nicht die Möglichkeit offen, ähnlich behandelt zu werden wie US-Kunden. Ob es Gespräche mit Volkswagen über die Verbraucherrechte gebe, wollte Nordrhein-Westfalen wissen. Die Antwort des Bundesjustizministeriums überraschte: Unmittelbare Gespräche mit VW fänden nicht statt.

"Das ist bitter"

Über all das wundern sich auch Verbraucherschützer. Sie glauben, dass es höchste Zeit für eine solche Klagemöglichkeit ist, sagt Ottmar Lell von der Verbraucherzentrale Bundesverband. Ansprüche einer großen Gruppe von Verbrauchern könnten so für alle verbindlich festgestellt werden, die sich einem Verfahren anschließen. Am Ende könne dann auch Geld ausgeschüttet werden, ohne dass der Einzelne einen Prozess anstrengen müsse. "Wir waren fest der Auffassung, dass die Musterfeststellungsklage jetzt kommt und sind enttäuscht worden. Das ist natürlich jetzt für uns bitter."

Das Justizministerium führt laut den internen Unterlagen inzwischen rechtliche Gründe an, warum VW-Kunden in Deutschland leer ausgehen könnten. Weil hierzulande aufgrund weitaus laxerer Grenzwerte die VW-Diesel mit Betrugssoftware einfach durch ein Update gesetzeskonform gemacht werden können, müsste man die deutschen Autobesitzer nicht entschädigen. Für den Fall VW brauche man die Musterfeststellungsklage also gar nicht.

Das Justizministerium wollte die Vorgänge nicht kommentieren, man beziehe zu "hausinternem Schriftverkehr" nicht Stellung, hieß es dazu. Das angekündigte Gesetz soll nach Informationen von NDR, WDR und "Süddeutscher Zeitung" nun vor der nächsten Bundestagswahl in einem Jahr nicht mehr zustande kommen. In Regierungskreisen geben sich Union und SPD wechselseitig Schuld an dessen Scheitern.

Recherchekooperation
Die investigativen Ressorts von NDR, WDR und "Süddeutscher Zeitung" kooperieren unter Leitung von Georg Mascolo themen- und projektbezogen. Die Rechercheergebnisse, auch zu komplexen internationalen Themen, werden für Fernsehen, Hörfunk, Online und Print aufbereitet.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete Deutschlandfunk am 16. Oktober 2016 um 23:23 Uhr.