Falsche Trump-Aussage Geburtsrecht gilt nicht nur in den USA
US-Präsident Trump hat angekündigt, das Geburtsrecht zu beschränken. Nur in den USA würde das Jus soli gelten, behauptete er fälschlicherweise. Ob Trump seinen Plan umsetzen kann, ist umstritten.
Von Patrick Gensing, ARD-faktenfinder
Donald Trump will das Geburtsrecht in den USA einschränken. Das Jus soli legt fest, dass jedem Kind, das in den USA geboren wird, die amerikanische Staatsbürgerschaft gewährt wird. Trump behauptete in einem Interview, die USA seien das einzige Land auf der Erde, das diese Regelung habe. Wörtlich sagte Trump:
We're the only country in the world where a person comes in, has a baby and the baby is essentially a citizen of the United States for 85 years with all of those benefits. It's ridiculous. It's ridiculous. And it has to end
30 Staaten garantieren Geburtsrecht
Diese Aussage ist falsch. Weltweit gibt es Dutzende Staaten, die dort Geborenen die Staatsbürgerschaft garantieren. Das Online-Nachschlagewerk Worldatlas sowie das Center for Immigration Studies listen 30 Staaten auf, von den Inseln Antigua und Barbuda sowie Argentinien über Kanada und Mexiko bis zu den USA, Uruguay und Venezuela. Fast alle Staaten, die dem Jus soli folgen, liegen in Nord-, Mittel oder Südamerika.
Allerdings sind die USA neben Kanada die einzige große Industrienation, die das Geburtsrecht gewährt. Andere Staaten wie Großbritannien oder Australien haben diese Praxis aufgegeben - was Trump nach eigenen Angaben nun im Hinblick auf Kinder von illegalen Einwanderern vorschwebt. Zudem berichten Medien immer wieder über einen "Birth tourism" ("Geburtstourismus") - insbesondere von russischen und chinesischen Familien.
Änderung per Erlass?
Trumps Plan ist politisch allerdings hoch umstritten - auch bei den Republikanern. Denn das Recht auf die Staatsbürgerschaft bei Geburt auf US-Boden ist Teil der US-Verfassung. Dieser 14. Zusatz ist seit dem Jahr 1868 gültig und besagt:
Alle Personen, die in den Vereinigten Staaten geboren oder eingebürgert sind und ihrer Gesetzeshoheit unterstehen, sind Bürger der Vereinigten Staaten und des Einzelstaates, in dem sie ihren Wohnsitz haben. Keiner der Einzelstaaten darf Gesetze erlassen oder durchführen, die die Vorrechte oder Freiheiten von Bürgern der Vereinigten Staaten beschränken, und kein Staat darf irgend jemandem ohne ordentliches Gerichtsverfahren nach Recht und Gesetz Leben, Freiheit oder Eigentum nehmen oder irgend jemandem innerhalb seines Hoheitsbereiches den gleichen Schutz durch das Gesetz versagen.
Für eine Änderung der Verfassung dürfte Trump nicht die notwendige Mehrheit bekommen. Daher kündigte er an, das Geburtsrecht per Dekret einzuschränken.
Einschränkung durch den Kongress?
Die meisten Juristen meinen allerdings, dass Trump das per Verfassung festgeschriebene Recht nicht einfach aufheben könne. Sogar der ranghohe Republikaner Paul Ryan sagte, der Präsident könne das Geburtsrecht nicht mit einem präsidentiellen Erlass beenden.
Die "Washington Post" meint allerdings, dass es durchaus möglich ist, dass der Kongress das Geburtsrecht abschaffen könne. Einige Analysten kommen zu dem Schluss, dass in dem 14. Zusatz gar nicht eindeutig geregelt sei, dass jedem, der in der USA geboren wird, die Staatsbürgerschaft bekomme.
Der US-Präsident argumentiert zudem, dass eine Verfassungsänderung gar nicht notwendig sei. Denn Einwanderer würden nicht der Gesetzeshoheit unterstehen, wenn sie sich ohne Aufenthaltsgenehmigung im Land aufhalten.
"Fiktion der Nichteinreise"
Auf eine ähnliche Argumentation beriefen sich im Juli 2018 in Deutschland die Unionsparteien: In ihrem Kompromiss im Asylstreit war von der "Fiktion einer Nichteinreise" die Rede, um Transitzentren errichten zu können. Konkret bedeutet das: Obwohl sich die jeweilige Person auf deutschem Staatsgebiet befindet, wird die Einreise rechtlich nicht anerkannt. Damit soll verhindert werden, dass die jeweilige Person einen Asylantrag stellen kann.
Trump könnte seinen Plan also durchaus realisieren. Und der US-Präsident kündigte an, er wolle notfalls bis vor das Oberste Gericht gehen, um das Geburtsrecht einzuschränken.